Die Stadt Köln darf die geplante Geschwindigkeitsreduzierung auf der Luxemburger Straße nicht umsetzen. (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)

Die Bezirksregierung hat das Vorhaben der Stadt Köln, Tempo 30 auf der Luxemburger Straße einzuführen, gestoppt – zumindest vorerst. Das sind die Gründe.

Im Überblick

  • Verkehrsdezernent Ascan Egerers Pläne für ein baldiges Tempo-30-Limit auf der Luxemburger Straße wurden von der Bezirksregierung untersagt.
  • Die Stadt Köln berief sich vergeblich auf sieben Jahre alte Lärmkarten.
  • Neue Lärmgutachten werden mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Tempo 30 auf der Luxemburger Straße vorerst vom Tisch

Eigentlich wollte Verkehrsdezernent Ascan Egerer die Geschwindigkeit auf der Luxemburger Straße von Tempo 50 auf 30 reduzieren, um die Lärmbelastung für die Anwohner*innen zu verringern. Aber die Bezirksregierung hat dem Vorhaben der Stadt Köln nun einen Strich durch die Rechnung gemacht. Voraussetzung für eine Temporeduzierung seien Lärmgutachten, die einer bestimmten Richtlinie entsprechen müssen.

  • Die Stadt Köln berief sich auf sieben Jahre alte Lärmkarten, die dieser Richtlinie offenbar nicht entsprechen.
  • Diese reichten nicht aus, "um das Überschreiten der Richtwerte nach der Lärmschutzrichtlinien zu belegen", so ein Sprecher der Bezirksregierung gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
  • Damit bleibt das aktuelle Tempo-Limit von 50 bis auf Weiteres bestehen – neue Lärmgutachten und Messungen werden mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Kritik an der Vorgehensweise der Stadt Köln

In der Politik sorgte Egerers Vorhaben für Kritik. CDU und FDP beklagten, nicht eingebunden gewesen zu sein und zweifelten die Rechtmäßigkeit der Anordnung an.

  • Teresa De Bellis-Olinger (CDU) betonte, dass ein massiver Eingriff in die Mobilität nicht im Hauruck-Verfahren angeordnet werden könne.
  • Lukas Lorenz (SPD) kritisierte das Verkehrsdezernat scharf und forderte rechtssichere Beschlussvorlagen und Verfahren.
  • Die Interessengemeinschaft Lebenswerte Lux hatte den Tempo-30-Plan hingegen begrüßt.

Fazit

Die Luxemburger Straße steht exemplarisch für den Konflikt zwischen Verkehrslärm und Anwohnerinteressen. Die Entscheidung der Bezirksregierung gegen das Tempo-30-Limit verdeutlicht die Komplexität der städtischen Verkehrspolitik. Genauso wie die Notwendigkeit für rechtliche Reformen, um den Städten mehr Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung von Verkehrskonzepten zu ermöglichen. Dass sich die Stadt Köln allerdings bei ihrem Vorhaben auf veraltete Lärmkarten berufen hat, hat nicht ganz zu Unrecht Kopfschütteln in der Politik ausgelöst.

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