Die Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts, die im Verdacht stand, mit einer Schleuserbande zu kollaborieren, hat ihre Taten vor Gericht gestanden. Ein überblickender Bericht über das Geständnis und die Auswirkungen.
Im Überblick:
- Die Angeklagte gesteht, Aufenthaltsdokumente gefälscht und eine Schleuserbande unterstützt zu haben.
- Zwei weitere Männer mit syrischer Herkunft und ein türkischer Staatsangehöriger sind ebenfalls angeklagt.
- Die Fälschung beinhaltete hauptsächlich die Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen und gelegentlich Reisepässen.
Die Hintergründe des Betrugs
Die Angeklagte, die seit 2010 im Ausländeramt tätig war, manipulierte Daten im Ausländerzentralregister und versah gefälschte Dokumente mit Personalien von Menschen, die in Deutschland lebten. Ein Komplize versorgte sie mit benötigten Ausweisfotos. Die gefälschten Papiere wurden dann ins Ausland gebracht und die Geschleusten angewiesen, diese auf der Reise zu vernichten, so der Kölner Stadt-Anzeiger.
Die Rolle der Mitangeklagten
Zusätzlich zur Angeklagten aus dem Ausländeramt sind ein türkischer Staatsangehöriger und zwei Männer syrischer Herkunft angeklagt. Einem von ihnen wird eine führende Rolle im Schleusungsprozess zugeschrieben. Dieser soll als Dolmetscher bei Behördengängen für Bekannte gearbeitet und so die Angeklagte kennengelernt haben.
Entschlüsselt: Weitere Details des Falls
- Die gefälschten Dokumente wurden vor allem zur Einschleusung syrischer Staatsangehöriger genutzt.
- Die Schleuserbande begleitete die "schleusungswilligen" Personen auf der Reise nach Deutschland.
- Für eine Fiktionsbescheinigung wurden in der Regel 3500 Euro, für einen Reisepass 4500 Euro berechnet.
- Die Angeklagte will insgesamt 15.000 Euro für ihre Dienste erhalten haben.
Fazit:
- Eine Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts gab zu, gefälschte Aufenthaltsdokumente bereitgestellt und mit Schleusern zusammengearbeitet zu haben.
- Mit ihrer Hilfe konnten hauptsächlich syrische Staatsangehörige nach Deutschland eingeschleust werden.
- Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit strenger Kontrollen und ethischen Verhaltens im öffentlichen Dienst.
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