Die gewaltsamen Zusammenstöße rivalisierender Fangruppen im September 2022 beschäftigt die Justiz weiterhin. Jetzt fällte das Kölner Amtsgericht die Urteile gegen zwei Männer aus der Ultra-Szene.

Im Überblick:

  • Das Kölner Amtsgericht sprach Anfang Februar zwei Teilnehmer an den Fußball-Krawallen in Nizza schuldig.
  • Die Haftstrafen betragen zwei Jahre beziehungsweise ein Jahr auf Bewährung.
  • In einem früheren Prozess hatte das Amtsgericht Bergisch-Gladbach einen Köln-Ultra bereits zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Die Verurteilten:

Die juristische Aufarbeitung des Blocksturms und der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Rahmen des Conference-League-Spiels des 1. FC Köln in Nizza im September 2022 geht einer Meldung der Westfälischen Nachrichten zufolge weiter. Am 7. Februar sprach das Amtsgericht Köln sein Urteil gegen zwei angeklagte Köln-Ultras.

  • Ein 30 Jahre alter Kölner wurde wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
  • Ein 32-jähriger Mitangeklagter erhielt für tateinheitlich begangenen schweren Landfriedensbruch mit versuchter gefährlicher Körperverletzung ein Jahr Haft auf Bewährung.
  • Nach Angaben des WDR stand dem Gericht zahlreiches Beweismaterial in Form von Fotos und Videos zur Verfügung. Darauf sei etwa zu sehen, wie einer der Angeklagten versucht, mit einem Absperrpfosten auf gegnerische Anhänger einzuschlagen.
  • Beide Angeklagte räumten vor Gericht ihre Beteiligung an den Ausschreitungen ein.

Angeklagte zeigten Reue:

Das Gericht rechnete den beiden Angeklagten ihr abgelegtes Geständnis “ohne Wenn und Aber” an.

  • Während der Untersuchungshaft, die er dem WDR zufolge als “schlimmste Zeit” seines Leben bezeichnete, verpasste der 30-Jährige die Geburt seines ersten Kindes.
  • In Zukunft will er sich von Fußballspielen im Stadion fernhalten und seinem Kind widmen. Auch der 32-Jährige distanzierte sich nach Auffassung des Gerichts glaubhaft von der Ultra-Szene.

Die Hintergründe:

Infolge der gewaltsamen Zusammenstöße zwischen rivalisierenden Fangruppen waren in Nizza mehr als 40 Menschen verletzt worden, darunter neun Polizist*innen.

  • Die Partie hatte mit einer fast einstündigen Verspätung begonnen.
  • Die UEFA verhängt im Anschluss gegen den 1. FC Köln eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro.

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