Nach den neuesten Änderungen der NRW-Corona-Schutzverordnung entfällt die Maskenpflicht nun auch im Kölner Nahverkehr. Alle Details zur aktuellen Situation der KVB. 

Im Überblick: 

  • Am 1. Februar 2023 entfällt die Maskenpflicht im ÖPNV und damit auch in den Linien der KVB. 
  • Die KVB empfehlen weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. 

Die Details: 

Bis dato mussten Personen, die sich gegen die Maskenpflicht gesträubt hatten, ein Bußgeld von bis zu 150 Euro bezahlen. Dies entfällt jetzt durch die vorgenommenen Änderungen der Corona-Schutzverordnung. 

  • Am 1. Februar 2023 entfällt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutz in den Linien der KVB, so der Beschluss der Landesregierung. 
  • Andere Bundesländer fahren einen ähnlichen Kurs. Der Grund: die Rückkehr zur Normalität. 

Das Tragen einer medizinischen Alltagsmaske empfehlt der Kölner Verbund weiterhin. Vor allem in Warteschlangen vor Kundencenter, in Anstellbereichen und Haltestellenbereichen könne das Tragen zu einem verminderten Infektionsrisiko führen. 

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