Am Sonntagmorgen ist am Kölner Hohenzollernring ein Mann angeschossen worden. Die Polizei sucht nun nach mindestens fünf Tätern, von denen zwei besonders im Fokus der Ermittlungen stehen.
Im Überblick:
- Am frühen Sonntagmorgen, 16. Juni, wurde einem 31-jähriger Mann am Hohenzollernring ins Bein geschossen.
- Die Hintergründe der Tat sind bisher unklar, einen Zusammenhang zur Fußball EM scheine es aber nicht zu geben.
- Der Gesundheitszustand des Opfers ist stabil und es besteht keine Lebensgefahr.
Schussabgabe am Hohenzollernring
In den frühen Sonntagsstunden ist ein 31-jähriger Mann laut Staatsanwaltschaft und Polizei in eine Schlägerei mit mehreren Personen am Hohenzollernring geraten. Gegen 4:15 Uhr wurde er mit einer Schusswunde im Bein ins Krankenhaus eingeliefert. Die Kölner Polizei sucht nun nach mindestens fünf Tatverdächtigen, von denen zwei besonders im Fokus stehen.
- Die Hintergründe des Vorfalls seien laut Polizei bisher unklar.
- Es liegen keine Hinweise auf einen Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft vor.
- Das Kriminalkommissariat wertet derzeit Aufnahmen aus der polizeilichen Videobeobachtung im Bereich des Tatorts aus.
Probleme rund um den Hohenzollernring
Dieser Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Problemzone Hohenzollernring, wo es in der Vergangenheit bereits zu Auseinandersetzungen mit Waffen, insbesondere Messern, gekommen ist. Auch im vergangenen Jahr stieg die Zahl der von der Polizei sichergestellten Waffen im Vergleich zum Vorjahr an, obwohl der Bereich seit Dezember 2021 eine Waffenverbotszone ist.
- Laut Einsatzstatistik zogen die Beamt*innen dort und im Zülpicher Viertel insgesamt 153 Waffen sicher, das sind 20 mehr als im Jahr davor. Zumeist soll es sich dabei um Messer gehandelt haben.
- Grundsätzlich ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände wie Schusswaffen, Messer mit Klingen länger als vier Zentimeter oder Elektroschocker freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 20:00 und 6:00 Uhr sowie während der Karnevalstage untersagt.
- Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
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