Bis zu 10.000 Euro Strafe erwartet alle Jecken, die leichtfertig ein Kostüm wählen, das eigentlich verboten ist. Hier die absoluten No-Gos.  

Im Überblick:  

  • Bei bestimmten Kostümen hört der Spaß auf und die Strafen werden richtig unangenehm.   
  • Ist die Verkleidung zu echt, kann es problematisch werden. Vorsicht auch bei Waffen-Attrappen. 

Die Lage bei Kostüm-Uniformen 

Eine Verkleidung ist immer dann in Ordnung, wenn klar zu erkennen ist, dass es sich um ein Kostüm handelt. Entwarnung also für alle NYPD und SWAT – Teams.  

  • Vorsicht ist geboten bei Dienstuniformen vor allem von Polizei und Feuerwehr.  
  • Ist die Uniform zu ähnlich, fällt das unter den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen aus §132a Strafgesetzbuch. Die Konsequenz für eine derartige Straftat kann eine Geld- und Freiheitsstrafe sein.  

So steht’s bei Waffenattrappen   

Bei sogenannten Anscheinswaffen hört der Spaß auf. Wichtig ist, dass eine Waffe klar als Attrappe erkennbar ist. Darauf sollte man wirklich achten, denn laut §42a Waffengesetz sind bis zu 10.000€ Bußgeld fällig.  

Für alle Cowboys und Spaß-Polizist*innen: Die Kostümläden verkaufen Waffen mittlerweile mit einem klar signalrot versiegelten Lauf.  

Spielzeugpistole Waffenattrappe
Mit dieser Spielzeugpistole ist man definitiv auf der sicheren Seite (Foto: pixaby).

Volksverhetzende Kostüme  

Rechtsextreme Kostümierungen sind streng verboten. §130 Strafgesetzbuch regelt das klar, in so einem Fall drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.  

  • Symbole wie Hakenkreuze sind als verfassungswidrig und volksverhetzend eingestuft.
  • Auch mit einer Verkleidung als Adolf Hitler macht man sich strafbar.  
  • Kostüme mit der Aufschrift WP ("White Power"), SGH ("Sieg Heil" oder B&H ("Blut und Ehre") sind ebenso verboten.

Ein Hauch von Nichts – knappe Kostüme   

Zeigen Kostüme zu viel nackte Haut, können sie unter exhibitionistische Handlungen und die Erregung öffentlichen Ärgernisses fallen.  

Vermummungsverbot  

Wer plant, sich für sein Kostüm mit einer Maske zu verkleiden, sollte diese auf dem Weg zu Party abnehmen. Gesichtsbedeckungen im Straßenverkehr sind auch an Karneval nicht erlaubt. Eine Identifizierung soll immer möglich sein.   

pexels-ashutosh-sonwani-1852482
(Foto: pexels)

Alle News findet ihr ab sofort auch in der soköln.-App, und in unseren WhatsApp-Kanälen für ganz Köln, oder für dein Veedel – einfach anklicken und abonnieren: Innenstadt, Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes, Kalk, Mülheim, Chorweiler, Porz, Rodenkirchen.