Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um den Ausbau des Geißbockheims zugunsten des 1. FC Köln entschieden. Trotz des Erfolges im Rechtsstreit sieht sich der Verein immer noch mit erheblichen Hürden konfrontiert.
Im Überblick:
- Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem 1. FC Köln bezüglich des Geißbockheim-Ausbaus vorläufig Recht.
- Die Politik und vor allem die Grünen bleiben beim Ausbau kritisch.
- Alternativen in Marsdorf werden vom Verein geprüft.
Der lange Weg zum Ausbau
Nach einer Beschwerde des 1. FC Köln hat das Bundesverwaltungsgericht der Revision gegen das OVG-Urteil zugestimmt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, wodurch der Ausbau ins Stocken geraten war. Obwohl der aktuelle Beschluss ein Lichtblick für den Verein ist, steht das endgültige Ergebnis des Revisionsprozesses noch aus.
Politische Barrieren
- Trotz des grünen Lichts vom Bundesverwaltungsgericht bleibt der Ausbau am Geißbockheim weiterhin umstritten.
- Der FC plant den Bau von drei Fußballplätzen und eines Nachwuchs-Leistungszentrums. Doch seit der Kommunalwahl 2020, bei der die Grünen die Mehrheit erlangten, steht das Projekt in der Schwebe.
- Die Grünen, zusammen mit der CDU und Volt, haben ein Moratorium für die vorgesehene Wiese ausgesprochen, was den Plänen des FC einen Dämpfer verpasst.
Mögliche Alternativen
Angesichts der derzeitigen Situation prüft der Verein Alternativen. Eine davon ist eine Fläche in Marsdorf an der A1. Für diese Option hat der Verein bereits einen Masterplan entwickelt, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet. Allerdings sind die Kosten für den Bau in Marsdorf erheblich höher, und der FC sucht nach wirtschaftlich tragbaren Lösungen in Absprache mit der Stadt.
Fazit
Der Geißbockheim-Ausbau bleibt ein heißes Eisen in der Kölner Sport- und Politiklandschaft. Während das Bundesverwaltungsgericht den Weg für den FC ein wenig geebnet hat, stehen viele Fragen und Herausforderungen noch im Raum, insbesondere auf politischer Ebene.
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