Demonstration für die Cannabis-Legalisierung (Foto: IMAGO / Christian Ender)

Nicht mehr lange wird es dauern: Ab dem 1. April ist das Kiffen in Köln offiziell legal – aber nicht im gesamten Stadtgebiet. Diese Treffpunkte könnten daher zu den neuen "Kiffer-Hotspots" werden.

Im Überblick:

  • Das neue Drogen-Gesetz erlaubt den Konsum von Cannabis in bestimmten öffentlichen Bereichen ab Ostermontag, 1. April.
  • Klare Verbotszonen wurden dafür festgelegt: Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätze sowie in Fußgängerzonen.
  • Mögliche "Kiffer-Hotspots" könnten bald der Aachener Weiher, der Rheinboulevard oder die Poller Wiesen sein.

Bundesrat hat Gesetz gebilligt – Kiffen wird jetzt offiziell

Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Der Bundesrat hat dieses Gesetz jetzt bestätigt. Bis dato war unklar, ob die Regelung schon kommenden Monat in Kraft tritt oder erst später. Seit Freitag, 22. März, ist es offiziell: In Köln darf ab Ostermontag, 1. April, legal gekifft werden.

  • Die Umsetzung dieses Gesetzes stelle die Kölner Stadtverwaltung laut "Express" jedoch vor neue Herausforderungen – besonders im Hinblick auf die Einhaltung der festgelegten Verbotszonen.
  • Derzeit sei noch nicht abschließend geklärt, wer für die Einhaltung der Regeln ab dem 1. April verantwortlich ist – das Ordnungsamt der Stadt Köln oder die Kölner Polizei.
  • Dennoch sei klar, dass sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei durch das neue Gesetz viele zusätzliche Aufgaben erfüllen werden müssen.

Kein unkontrollierter Konsum – das sind die Regeln

Die Gesetzesänderung erlaubt für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In den eigenen vier Wänden ist sogar mehr erlaubt – bis zu 50 Gramm Cannabis sowie der Anbau von drei Cannabispflanzen.

  • Das neue Gesetz beinhaltet aber auch klare Verbotszonen: Im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätzen ist der Konsum verboten.
  • Außerdem gilt das Verbot in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr.
  • Aus diesen Regelungen resultieren allerdings nicht nur klare Cannabis-Verbotszonen, sondern auch Bereiche, in denen der Konsum von Cannabis erlaubt sein könnte.

Mögliche "Kiffer-Hotspots" in Köln

Laut "Express" könnten sich in Köln bestimmte Hotspots für den Cannabis-Konsum herauskristallisieren:

  • Dies schließt den Aachener Weiher, den Rheinboulevard in Köln-Deutz, die Frankenwerft entlang des Rheinufertunnels, das Rhein-Ufer in Riehl und die Poller Wiesen ein.
  • Auch die Zülpicher Straße (mit Ausnahme des Universitätsbereichs) und die Kölner Ringe (mit Ausnahme des Hansarings) könnten Hotspot werden.
  • Nur die Zukunft wird zeigen, wie die Stadtverwaltung die neue Cannabis-Regeln handhaben wird und ob weitere Beschränkungen hinzukommen werden.

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