Die Kölner Justiz bemängelt Teile des neuen Cannabisgesetzes (Foto: Imago / Sven Simon).

Im vergangenen Monat hat der Bundestag das umstrittene Cannabis-Gesetz offiziell verabschiedet. Jetzt äußert die Kölner Justiz Bedenken über das geplante Inkrafttreten der neuen Regelungen ab dem 1. April. Die Hintergründe.

Im Überblick:

  • Justiz-Angehörige fürchten in ganz Deutschland einen "Cannabis-Kollaps".
  • Hintergrund der Sorge: Die geplante Legalisierung von Cannabis und damit einhergehende potenzielle Entlastungen von Personen, die bereits für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurden.
  • Die Bundesregierung hat Alternativen vorgeschlagen, um die Belastung der Justiz zu verringern – die Einzelheiten müssen noch geklärt werden.

Cannabis-Gesetz als Problem für die Strafjustiz

Der Bundestag hat das umstrittene Cannabis-Gesetz im Februar diesen Jahres offiziell verabschiedet. Ab dem 1. April wird der Marihuana-Konsum im öffentlichen Raum größtenteils legalisiert. Trete das Gesetz wirklich wie geplant in Kraft, stünde auch die Kölner Justiz vor einer Mammutaufgabe, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger".

  • Belastung für die Strafjustiz: Eine Amnestie-Regelung im Gesetzentwurf könnte dazu führen, dass nicht vollstreckte Strafen für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen werden müssen.
  • Das könnte bedeuten, dass Tausende Akten neu überprüft werden müssen – ein Problem für die stark ausgelastete Strafjustiz.
  • Als "wenig glücklich" bezeichnen Amtsgerichtspräsident Dietmar Dumke und Vizepräsidentin Heike Kremer die derzeit angedachte Konzeption.

Warnungen und Forderungen nach Änderungen

Die Bundesregierung und der Bundesrat haben bereits vor den potenziellen Folgen der Regelung gewarnt und Änderungen gefordert. Sie weisen darauf hin, dass die Justiz unter Umständen haftende Personen unverzüglich freilassen müsste, sobald das Gesetz in Kraft tritt.

  • Werden betreffende Personen nicht aus der Haft entlassen, können sich Behördenmitarbeitende wegen der "Vollstreckung gegen Unschuldige" strafbar machen.
  • Auch die Identifizierung betroffener Fälle könnte schwierig sein, da diese häufig unter anderen Gesetzen registriert sind.

Hintergründe und künftige Schritte

Einige Sachverständige und Politiker*innen haben bereits verschiedene Lösungsansätze vorgeschlagen. Dazu gehören: Das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern oder Übergangsregelungen zu schaffen.

  • Ab dem 1. April ist der Konsum von Cannabis offiziell erlaubt. Marihuana wird jedoch nicht direkt frei verkäuflich sein.
  • Ab dem 1. Juli können sogenannte "Cannabis-Clubs" gegründet werden, in denen Marihuana offiziell gekauft und gemeinsam angebaut werden darf.
  • Zusätzlich sollen der Eigenanbau und Besitz von bis zu 25 Gramm der Droge für Volljährige erlaubt sein.

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