Paradigmenwechsel oder Meilenstein – der Bundesrat hat das umstrittene Cannabis-Gesetz offiziell verabschiedet. Seit dem 1. April ist das Rauchen von Marihuana somit auch in Köln erlaubt. Allerdings nicht überall: Laut Gesetz bleibt in bestimmten Bereichen der Cannabis-Konsum weiterhin verboten.
Im Überblick:
- Seit dem 1. April ist der Marihuana-Konsum im öffentlichen Raum größtenteils legal – das sieht das neue Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition vor.
- Um sensible Bereiche wie etwa Schulen und Kitas gelten ein Verbot sowie eine 100-Meter-Schutzzone.
- In Fußgängerzonen gibt es ebenfalls zeitliche Beschränkungen.
Das neue Cannabis-Gesetz in Köln: Kiffen nicht überall erlaubt
Es ist offiziell: Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ist seit dem 1. April in Kraft und somit ist auch in Köln den Konsum von Marihuana im öffentlichen Raum erlaubt. Das Gesetz sieht aber Ausnahmen vor: Bereiche um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätze sind davon ausgenommen.
- Im Umkreis von 100 Metern zu den Einrichtungen herrscht ein sogenannter Schutzradius – speziell für Kinder und Jugendliche.
- Außerdem gilt das Verbot in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr.
- Aus diesen Regelungen resultieren allerdings nicht nur klare Verbotszonen in Köln, sondern auch Bereiche, in denen der Konsum von Cannabis erlaubt sein könnte.
Erlaubter Konsum – das sind die Regeln
Die Gesetzesänderung erlaubt für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In den eigenen vier Wänden ist sogar mehr erlaubt – bis zu 50 Gramm Cannabis sowie der Anbau von drei Cannabispflanzen.
- Laut "Express" könnten sich in Köln bestimmte Hotspots für den Cannabis-Konsum herauskristallisieren:
- Dies schließt den Aachener Weiher, den Rheinboulevard in Köln-Deutz, die Frankenwerft entlang des Rheinufertunnels, das Rhein-Ufer in Riehl und die Poller Wiesen ein.
- Auch die Zülpicher Straße (mit Ausnahme des Universitätsbereichs) und die Kölner Ringe (mit Ausnahme des Hansarings) könnten Hotspot werden.
Kontrollen und offene Fragen
Wie das Cannabis-Konsumverbot in den festgelegten Verbotszonen durchgesetzt werden soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt. Die Kölner Polizei gibt an, dass sie keine wahllosen Kontrollen durchführen können wird.
- Ebenfalls sei noch nicht geklärt, wer für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist – das Ordnungsamt der Stadt Köln oder die Kölner Polizei.
- Auch darüber, wie Verstöße in den Verbotszonen geahndet werden sollen, muss noch entschieden werden.
- Trotz Cannabis-Legalisierung ist Marihuana (noch) nicht frei verkäuflich. Ab dem 1. Juli können sogenannte "Cannabis-Clubs" gegründet werden, in denen Marihuana offiziell gekauft und gemeinsam angebaut werden darf.
Fazit:
Köln hat am 1. April offiziell grünes Licht zur Legalisierung von Cannabis bekommen. Zumindest teilweise. So unbeschwert der Konsum in gewissen Bereichen sein soll, wird es durch ein Netz von Regelungen und Verboten doch etwas komplizierter. Stadtverwaltung und Polizei warten aktuell auf genauere Vorgaben zur Durchsetzung der neuen Regelungen. Dass Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen als Verbotszonen eingestuft werden, ist allerdings keine Überraschung.
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