Ein Fluggast verklagte die Bundespolizei, weil er seinen Flug nach Portugal verpasste. War er früh genug vor Ort? Das Landgericht Köln fällte ein Urteil.
Im Überblick:
- Ein Passagier reichte eine Klage gegen die Bundespolizei wegen eines verpassten Flugs ein.
- Flughafen empfahl eine frühere Ankunft vor dem Abflug.
- Das Gericht sieht eine Mitschuld beim Passagier.
Streitpunkt: Ankunftszeit am Flughafen
Ein Mann klagte, weil er und seine Partnerin durch vermeintliche Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle ihren Flug verpassten. Das Landgericht Köln wies die Klage ab und verwies auf die Empfehlung des Flughafens, zweieinhalb bis drei Stunden vor Abflug dort zu sein.
Organisationsverschulden der Bundespolizei?
Das Gericht sah keine unzureichende Besetzung bei der Bundespolizei als Ursache für die Verzögerung, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Der Passagier hätte sich früher am Flughafen einfinden und schneller beim Check-in sein können, insbesondere da er Sperrgut aufgeben wollte.
Klagehochburg Köln
Lange Wartezeiten und verpasste Flüge führten im Sommer zu Chaos am Kölner Flughafen. Im vergangenen Jahr wurden etwa 18.000 Schadenersatzklagen am Kölner Amtsgericht eingereicht. Dies geschah jedoch unabhängig vom Abflugort und rührt daher, da hier die Lufthansa sitzt.
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