Als wäre es nicht schon schwer genug überhaupt einen passenden Kitaplatz zu finden, gestaltet sich die Ermittlung der Beiträge ebenfalls äußerst interessant. Ein Überblick.
Im Überblick:
- Wer einen Kitaplatz für sein Kind findet, darf sich mit der Berechnung der Elternbeiträge für die Betreuung auseinandersetzen.
- Die Faktoren, die den monatlichen Beitrag bestimmen, sind dabei durchaus vielschichtig.
- Für Eltern mit älteren Kindern kann sich das ganze jedoch ganz einfach gestalten.
Ein teurer Spaß für die ganze Familie
Dass Kinder kein günstiges Vergnügen sind, ist wahrscheinlich besonders Eltern bewusst. Aber wie viel genau ein Betreuungsplatz in der Kita für die Kleinen kostet, ist gar nicht so einfach zu sagen.
Wer gedacht hätte, dass jedes Kind in den Kindertagesstätten das Gleiche kostet, hat falsch gedacht. Die entscheidenden Faktoren sind vielfältig und die finalen Beiträge für viele Eltern nicht zu durchschauen. Wir sagen euch, woran genau der Beitragssatz für die Kita bemessen wird.
Betreuungsumfang
- Ein durchaus nachvollziehbarer Faktor ist die Betreuungszeit. Hier wird festgelegt, wie viele Stunden der Nachwuchs wöchentlich in die Kita geht.
- Die Abstufungen sind 25, 35 und 45 Stunden.
- Hierbei jedoch erstaunlich: der preisliche Unterschied zwischen 25 und 45 liegt bei rund 23 Prozent Aufschlag.
- Und das, obwohl die Betreuungszeit um 80 Prozent größer ist.
Alter des Kindes
- Auch das Alter der kleinen Engel ist entscheidend. Schreihälse bis zum zweiten Lebensjahr kosten deutlich mehr, als die Windelträger*innen ab drei Jahren.
- Die Zwischenstufe für Kinder ab zwei Jahren, aber unter drei Jahren ähnelt der ersten Stufe.
Einkommen der Eltern
Das Einkommen der Familie wird ebenfalls als Faktor herangezogen.
- Heißt: Wer mehr verdient, muss auch mehr für die Kita zahlen.
- Insgesamt 8 Stufen gibt es hier, von 0 Euro Beitrag bei Einkommen unter 12.271 Euro und dem Höchstsatz bei Einkommen über 100.000 Euro.
Mahlzeiten in der Kita
- Wer jetzt denkt, mit den Kitabeiträgen ist dann alles abgedeckt, der irrt.
- Denn Mahlzeiten in der Betreuung sind nicht Teil des Elternbeitrags.
- Die Essensgelder werden direkt an den Träger der Kita gezahlt.
- Bei städtischen Einrichtungen sind das zur Zeit 2,5 Euro je Mahlzeit.
Mehr dazu:
Das Beitragsmodell wie oben geschildert gilt jedoch nur für städtische Einrichtungen. Kitas von privaten Trägern, wie etwas dem Roten Kreuz oder der Caritas haben individuelle Beitragssätze.
Wem das alles zu kompliziert war: Seit 2020 gilt die Regelung, dass Kinder in den letzten zwei Jahren vor der Einschulung kostenfrei in öffentlichen Kindertagesstätten betreut werden.
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