In Zeiten von hoher Inflation und ausufernden Energiepreisen müssen viele Kölner*innen den Gürtel enger schnallen. Damit geringverdienende Menschen auch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, rief die Stadt vor Jahren den sogenannten Köln-Pass ins Leben. Und der steht beileibe nicht nur den Ärmsten unter uns zu.

Im Überblick:

  • Bei der Stadt Köln können Bürger*innen den sogenannten Köln-Pass beantragen, der zahlreiche Vergünstigungen mit sich bringt.
  • Der Köln-Pass ist als konkrete Hilfe für Geringverdienende und Senior*innen gedacht.
  • Bestimmten Personengruppen wird der Köln-Pass ohne Antrag automatisch ausgestellt und zugeschickt.

Die Stadt Köln macht gegenwärtig einmal Werbung für ihren Köln-Pass, der Menschen mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern soll. Zu den darin enthaltenen Vergünstigungen gehören beispielsweise ermäßigte Tarife in Museen, reduzierte Kursgebühren bei der Volkshochschule oder ein günstigerer MobilPass der KVB. Die komplette Liste an Vergünstigungen kann auf der Webseite der Stadt Köln eingesehen werden.

Wer hat Anspruch auf den Köln-Pass?

Ein Vielzahl von Personen hat das Anrecht auf Ausstellung des Köln-Passes, etwa Leistungsempfänger*innen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Wohngeldempfänger*innen, ist auf der Internetseite 24Rhein nachzulesen. Aber auch Haushalte, die einen Kinderzuschlag beziehen, sowie Geringverdienende, deren monatliches Einkommen maximal 30 Prozent über den Bedarfssätzen des Arbeitslosengelds II oder der Sozialhilfe liegt.

Und dann gibt es noch den Personenkreis, der ohne expliziten Antrag den Köln-Pass erhält. Dieser wird automatisch auf dem Postweg zugestellt.

  • Personen, die Sozialhilfe erhalten.
  • Personen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
  • Personen, die Kinder- und Jugendhilfe beziehen.
  • Migrant*innen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Der Köln-Pass wird jeweils für den Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und ist kostenlos. Anträge werden an folgende Anschrift geschickt:

Servicebüro Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Wiener Platz 2a, 51065 Köln-Mühlheim.

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