Kindergartengruppe in Weihnachtsbäckerei (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)

Kinder in Kölner Kitas dürfen das Lied "In der Weihnachtsbäckerei" bei Auftritten nicht mehr singen, da ansonsten Gema-Gebühren anfallen würden. Das sorgt für Kritik seitens Eltern und Kita-Leitungen.

Im Überblick:

  • In Kölner Kitas dürfen bestimmte Kinderlieder bei Veranstaltungen nicht gesungen werden, da sonst Gema-Gebühren anfallen.
  • Andere Bundesländer haben Rahmenverträge mit der Gema, NRW nicht.
  • Laut NRW-Familienministerium liege die Verantwortung von Lizenzvereinbarungen bei den einzelnen Kita-Trägern.

Weihnachtslieder in NRW-Kitas verboten

Verschiedene Kitas und andere Einrichtungen für Kinder in Köln und ganz Nordrhein-Westfalen stehen vor einem Problem: Sie haben keinen Rahmenvertrag mit der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Das bedeutet, dass sie für das Singen beliebter Kinder- oder Weihnachtslieder bei öffentlichen Veranstaltungen Gebühren zahlen müssen. Dazu gehört etwa das Lied "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski.

  • Die Landesregierung in NRW fühle sich nicht zuständig, einen solchen Vertrag abzuschließen – obgleich die Kitas in die Zuständigkeit der Länder fallen, so berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger".
  • Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern sollen bereits Rahmenverträge mit der Gema abgeschlossen haben.

Die Gema und ihre Musikrechte:

In Deutschland sind Musikwerke urheberrechtlich geschützt. Die Gema vertritt die Rechte von Komponist*innen und Musikschaffenden und erhebt Gebühren für die öffentliche Nutzung der Werke. Dies gilt auch für Kita-Veranstaltungen, bei denen Kinderlieder gesungen oder aufgeführt werden.

  • Der münsterländische Kita-Sprecher Björn Schmitz betont gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger", dass die musikalische Früherziehung darunter leide, wenn beliebte Kinderlieder nicht gesungen werden dürften.
  • Die Beschwerden sind allerdings nicht neu: Bereits seit mehreren Jahren gebe es scharfe Kritik seitens Eltern und Kitas gegenüber der Gema-Gebühren bei der Nutzung von Kinderliedern. So berichtete "FOCUS online".
  • Das Urheberrecht erlischt in Deutschland erst 70 Jahre nach dem Tod der Urheber*innen. So ist es durch die Gema geregelt. Rolf Zuckowski lebt glücklicherweise noch, weswegen diese Zählung erst irgendwann in der Zukunft beginnen würde.

NRW: Also keine Kinderlieder zur Weihnachtszeit mehr?

Der Gemeinderat von Recke, einer Gemeinde in NRW, plane laut "Kölner Stadt-Anzeiger" eine Petition für einen Rahmenvertrag mit der Gema beim Landtag in Düsseldorf einzureichen. Das NRW-Familienministerium betone allerdings, dass die Entscheidung über Vereinbarungen im Bereich der Lizenzierung bei den Kita-Trägern selbst liege. Warten wir also mal ob, ob sich demnächst auch was in Köln ändern wird.

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