Der Deutzer Hafen hat eine lange Geschichte, aber die Stadtentwicklung in Köln schreitet voran und das bedeutet Veränderung - in diesem Fall für den Hafen.

Im Überblick:

  • Der Deutzer Hafen wird neu gestaltet.  
  • Bis 2031 soll dort ein neues "Veedel" entstehen.
  • Vorgesehen für den Deutzer Hafen ist das Konzept der durchmischten Bevölkerung.  

Details:

  • Die wirtschaftliche Bedeutung des Deutzer Hafens schwand in den vergangenen Jahren zunehmend, wie eine Standortuntersuchung im Jahr 2009 bestätigte.
  • Eine Machbarkeitsstudie 2014 stellte fest, dass eine Wiederbelebung des Hafens als Industriestandort nicht mehr möglich ist.
  • Im Jahr 2015 beschloss der Rat der Stadt Köln, den Deutzer Hafen neu zu gestalten. Der Deutzer Hafen wird zu einem Wohn- und Büroviertel.   
  • Das neue "Veedel" umfasst rund 37,7 Hektar, wovon 8,1 Hektar Wasserfläche sind.
  • 2021 wurde damit begonnen, das Gelände bebauungsfertig zu machen.
  • 2031 soll der neue Stadtteil stehen.  

Das wird diskutiert:

  • Wohnraum für circa 6.900 Einwohner*innen
  • Arbeitsplätze, vorrangig Büroarbeitsplätze, für rund 7.000 Mitarbeiter*innen
  • Sieben Kitas und eine Grundschule
  • Zwei neue Brücken - eine für Kraftfahrzeuge sowie eine für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen

Freizeitangebot im neuen "Veedel"

  • Mehrere Parks, wie der Hafenpark, der Quartiersplatz und der Kranpark sollen den Stadtteil beleben.
  • Am Ende des Hafenbeckens entsteht der Hafenplatz, mit großer Freitreppe zum Rhein. Zudem ist eine Halbinsel im Hafenbecken geplant.
  • Ein Freibad, ein Marktplatz sowie gastronomische Betriebe sollen das neue "Veedel" im Deutzer Hafen ebenfalls bereichern.

Sozial durchmischtes Quartier auf der "Schäl Sick"

  • Vorgesehen ist das Konzept der durchmischten Bevölkerung. Investor*innen müssen daher ein Gestaltungs- und Nutzungskonzept vorlegen.
  • Von den rund 3.000 Wohnungen werden 30 Prozent gefördert. Um eine dieser Wohnungen zu mieten, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Ein Wohnberechtigungsschein wird bei einer Einkommensgrenze von jährlich circa 20.000 Euro für eine Person und rund 24.000 Euro für zwei Personen ausgestellt.
  • Neben den Sozialwohnungen soll es zusätzlich 20 Prozent mietpreisgedämpfte Wohnungen geben. Bei diesen Wohnungen ist eine Nettokaltmiete vorgegeben und der Rahmen für die Mieterhöhungen ist festgelegt. 

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