Kölsch, E-Scooter & Co.: Was darf mit in die KVB-Bahn? (Foto: IMAGO / Future Image)

Von der Mitnahme von großen Koffern, Fahrrädern und Hunden über Vorschriften zum Essen, Trinken von alkoholischen Getränken und Hören von lauter Musik – die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) haben klare Regeln für ihre Fahrten. Was erlaubt ist und was nicht.

Im Überblick:

  • In den Bahnen und Bussen der KVB ist das Essen, Trinken alkoholischer Getränke und Rauchen verboten. Bei Missachtung drohen Bußgelder.
  • Auch das laute Abspielen von Musik aus Musikboxen oder das Mitführen von E-Scootern ist nicht erlaubt.
  • Haustiere, Koffer und Möbel sowie Fahrräder dürfen mitgenommen werden, wenn sie niemanden behindern.

Das ist in den KVB-Bahnen nicht erlaubt

Habt ihr euch schon mal gefragt, ob es erlaubt ist, in der KVB-Bahn gemütlich einen Döner zu essen, euch ein Kölsch aufzumachen oder euer Lieblingspartylied laut über Musikboxen zu hören? Um Reisenden eine angenehme Fahrt zu ermöglichen, gibt es einige Regeln bei der KVB, so der "Kölner Stadt-Anzeiger".

  • Essen in den KVB-Bahnen und -Bussen? Das ist verboten, denn der Geruch von Fast Food kann schnell die Mitreisenden stören. Bei Missachtung drohen 20 Euro Bußgeld.
  • Laute Musik und Lärm durch Musikboxen sind in den KVB-Fahrzeugen tabu.
  • Auch das Trinken von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt. Zwar dürfen sie in verschlossenen Behältnissen transportiert, aber nicht konsumiert werden. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 40 Euro.
  • Egal ob "normale"oder E-Zigarette: Rauchen ist in allen KVB-Fahrzeugen absolut verboten. Bei Verstoß drohen bis zu 1000 Euro Strafe.

Und was ist erlaubt?

Auch an Tagen, an denen die KVB überfüllt ist, kann die Fahrt schnell zur Nervenprobe werden – vor allem, wenn jemand versucht, sich mit Koffer, Fahrrad oder sogar einer ganzen Kommode in die Bahn zu zwängen. Aber was darf man eigentlich alles mitnehmen?

  • Hunde dürfen in die Bahnen, müssen aber auf dem Boden sitzen, eng angeleint sein und gegebenenfalls einen Maulkorb tragen. Auch andere Haustiere dürfen prinzipiell in einem geeigneten Transportbehälter in der Bahn mitfahren.
  • Große Koffer sind in den KVB-Bahnen erlaubt, sollten aber nicht den Durchgang blockieren. Sogar Einkaufswagen oder Möbel dürfen prinzipiell mittransportiert werden, sie sollten aber keine Wege versperren und keine anderen Fahrgäste gefährden.
  • In den KVB-Bussen und -Bahnen gibt es speziell markierte Bereiche für Rollstuhlfahrer*innen und Personen mit Kinderwagen, die gegebenenfalls immer von anderen Fahrgästen freigemacht werden müssen.
  • Fahrräder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen transportiert und mit gültigem Ticket mitgenommen werden. Personen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer*innen haben an den gekennzeichneten Plätzen in der Bahn aber immer Vorrang.
  • Seit dem 1. März 2024 sind E-Scooter in KVB-Bahnen und Bussen wegen Brandschutzrisiken aufgrund der eingebauten Akkus verboten.

Fazit

Die Regeln der KVB sorgen für Sicherheit und Ordnung in den Bahnen und Bussen. Reisende sollten sich an die Vorschriften halten und zusätzlich immer Rücksicht aufeinander nehmen – besonders, wenn die Bahn sehr voll ist.

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