Fährgäste, die einen E-Scooter mit in die Bahn nehmen möchten, müssen sich auf eine neue Regelung einstellen. Bald tritt bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) ein striktes Verbot für die Mitnahme in allen Fahrzeugen in Kraft.
Im Überblick:
- Das neue Verbot tritt ab 1. März 2024 in Kraft.
- Grund dafür sind Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes.
- Es sind jedoch Ausnahmen für bestimmte Elektrofahrzeuge vorgesehen.
Aus Sicherheitsgründen: KVB untersagt Mitnahme von E-Rollern
Ab dem 1. März 2024 ist die Mitnahme von E-Scootern in Stadtbahnen und Bussen der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) verboten. Grund dafür sind aktuelle Brandschutz-Bewertungen. In jüngster Vergangenheit kam es zu mehreren Zwischenfällen mit in Brand geratenen Akkus von E-Rollern. Das Risiko für Brände sei dadurch erhöht.
- Die Vorfälle hätten gezeigt, dass die Sicherheitsanforderungen an die Akkus von E-Tretrollern im Vergleich zu anderen Elektrofahrzeugen derzeit zu niedrig seien, teilt die KVB mit.
- Mit dem Verbot möchte die KVB die Sicherheit für Fahrgäste und Mitarbeiter*innen erhöhen.
Ausnahmen vom Verbot: Diese Fahrzeuge sind weiterhin in der Bahn erlaubt
Trotz des Verbots sind einige Elektrofahrzeuge hiervon ausgenommen. Dazu gehören Pedelecs, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen. Ihre Akkus erfüllen höhere Sicherheitsanforderungen und sind daher nicht von der neuen Regelung betroffen.
Die KVB behält sich vor, das Verbot aufzuheben – sofern neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema vorliegen oder die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben.
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