In Leipzig entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Zukunft des RheinEnergieSportparks rund um das Geißbockheim. Die Revision des 1. FC Köln wirft viele Fragen auf.

Im Überblick:

  • Das Bundesverwaltungsgericht prüft die Beschwerde des 1. FC Köln zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks.
  • Im November 2022 erklärte das OVG NRW den Bebauungsplan für den Sportpark als unwirksam, wies aber auf Möglichkeiten zur Nachbesserung hin.
  • Der Fokus liegt auf der Erweiterung der Sportanlagen und dem Bau eines Leistungszentrums für den Fußball.

Hintergründe des Bebauungsplans

Die Stadt Köln hat große Pläne für den RheinEnergieSportpark. Es ist nicht nur ein Spielplatz für den 1. FC Köln, sondern ein wesentlicher Bestandteil des sportlichen Lebens in der Stadt. Die geplante Erweiterung umfasst mehrere Fußballplätze mit Kunstrasen und ein zweistöckiges Gebäude als Leistungszentrum. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf den äußeren Grüngürtel gelegt, welcher für die neuen Sportanlagen genutzt werden sollte.

Grün gegen Grün – der Konflikt

Ein zentraler Punkt des Widerspruchs ist die Nutzung der öffentlichen Grünflächen, insbesondere der Gleueler Wiese. Während die Fußballfans den Ausbau des Stadions und die besseren Trainingsmöglichkeiten begrüßen, sehen Naturschützer*innen und Bürgerinitiativen das Grün als unantastbares Gut der Stadt, wie Report-K berichtet. Diese dualen Interessen zeigen, wie Sport und Natur in einer Großstadt wie Köln aufeinandertreffen können.

Fazit:

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Nachdem die Richter*innen in Münster eine Revision gegen die Urteile nicht zugelassen hatten, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Beschwerde nun zur Verhandlung angenommen. Es bleibt abzuwarten, wie die finale Entscheidung ausfallen wird und welche Auswirkungen sie auf den Sport und die Grünflächen in Köln haben wird.

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