Illegale Beschäftigungen, Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit: Bei einer bundesweiten Prüfung hat der Zoll mehrere Verstöße in Gastronomiebetrieben entdeckt – auch hier in Köln.

Im Überblick:

  • In Köln wurden am Wochenende fünf Restaurants und elf Personen vom Zoll kontrolliert.
  • Dabei wurden illegale Beschäftigungen und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt.
  • 73 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln haben bei der bundesweiten Aktion insgesamt 38 Gastronomiebetriebe und 111 Personen geprüft – dazu gehören unter anderem auch Betriebe in Bonn, Leverkusen und dem Rhein-Erft-Kreis.

Kölner Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

Als Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung wurden am Samstag, 8. Juni, in Köln fünf Gastronomiebetriebe und elf Beschäftigte kontrolliert. Wie der Kölner Zoll am Montag mitteilt, seien dabei in der Küche eines Restaurants drei illegal beschäftigte vietnamesische Staatsangehörige entdeckt worden. "Gegen sie und ihren Arbeitgeber wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet", so Pressesprecher Jens Ahland.

  • Da die drei Personen keine Auskunft über ihre Identität geben wollten, seien ihre personenbezogenen und biometrischen Daten von der Polizei erfasst worden. Über weitere Maßnahmen bezüglich ihres Aufenthalts werde nun die Ausländerbehörde entscheiden.
  • Weitere Verstöße: In einem anderen Gastronomiebetrieb würden laut Zoll nicht die nach dem Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen geführt.
  • Außerdem gebe es bei zwei weiteren Personen Hinweise darauf, dass sie vermutlich "schwarz" beschäftigt wurden. Der Grund: Es fehle die Sozialversicherungsmeldung durch den Arbeitgeber.

Weitere Ermittlungen im Kölner Umland

Insgesamt waren in Köln und im Umland 73 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Einsatz, um 38 Gastronomiebetriebe und 111 Personen zu prüfen. Die Zollkontrollen fanden von mittags bis in den Abend statt und involvierten auch Polizei, Steuerfahndung sowie das Ordnungs- und Ausländeramt.

  • Kontrollen fanden außer in Köln auch in Bonn und Leverkusen sowie im Rhein-Sieg-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Oberbergischen Kreis und im Rhein-Erft-Kreis statt.
  • Auch dort seien in den Gastronomiebetrieben Verstöße festgestellt worden. Untersuchungen wegen fehlender Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse seien eingeleitet worden.

Fazit:

Das Hauptzollamt Köln hat mit den Kontrollen einen wichtigen Schritt gegen Schwarzarbeit gemacht, denn: "Hinter dem Begriff illegale Beschäftigung steckt die knallharte Ausbeutung von Menschen zu Hungerlöhnen. Wir wollen in erster Linie die Profiteure solcher Machenschaften zur Rechenschaft ziehen", so Jens Ahland. Um welche Restaurants es sich genau handelt, teilt der Zoll nicht mit.

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