Die letzte in Deutschland verhängte Todesstrafe wurde 1949 vom Kölner Schwurgericht ausgesprochen. Doch vollstreckt wurde die Strafe nie.

Im Überblick:

  • Serienmörderin Irmgard Swinka begeht ihren letzten Mord in Köln.
  • Dort wird ihr anschließend der Prozess gemacht.
  • Der letzten in Deutschland verhängten Todesstrafe kann sie jedoch trotz Schuldspruch entgehen.

Die Taten der Irmgard Swinka

In der Nachkriegszeit musste jeder gucken, wo er bleibt und entsprechend entwickelten sich, aufgrund Lebensmittelknappheit und sonstigen Versorgungsengpässen, auch ein Schwarzmarkt für Diebesgut. Den will Irmgard Swinka mit zwei Komplizen bedienen.

  • Die Methode: Swinka sucht gezielt schwache, ältere Damen und bietet ihnen Hilfe in Form von "Mixturen" gegen Schwächeanfälle an.
  • Die Opfer wissen nicht, dass es sich dabei um eine Mischung aus Schlaftabletten und Morphium handelt.
  • Den ausgeknockten Opfern stiehlt sie dann Hab und Gut.

Über 40 Renterinnen in ganz Deutschland soll das Trio mit diesem Vorgehen überfallen haben. Mindestens fünf Opfer sterben an der Mixtur und viele weitere überleben mit anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden.

Swinka fliegt auf

Lange Zeit geht das Spielchen gut. Besonders, da die Taten in unterschiedlichen deutschen Großstädten verübt werden. In Köln endet die Mordserie jedoch:

  • Im Juni 1948 stirbt die Kölnerin Helene Schmitz an der verabreichten Mixtur. Swinka entwendet eine Strickweste, Wolle und Essensmarken.
  • Der Todesfall wurde als Folge eines Schlaganfalls abgehakt. Ehe die Ermittler erfahren, dass Frau Schmitz vor ihrem Tod auffälligen Besuch hatte.
  • Bläschen an den Füßen der Leiche lassen auf eine Vergiftung hindeuten. Weshalb die Beschreibung des “Besuchs“ mit anderen Mordfällen abgeglichen wird.
  • Irmgard Swinka wird deutschlandweit zur Fahndung ausgeschrieben und am 13. Juli 1948 in Hamm von Passanten erkannt.

Der Prozess findet in Köln statt und wird zur Sensation. 235 Zeugen, 40 Sachverständige und 257 Seiten Anklageschrift. Am 7. Mai 1949 wird Swinka zu viermal Todesstrafe und einmal lebenslänglich verurteilt.

Glückliches Ende?

Knapp zwei Wochen nach der Urteilsverkündung wird Artikel 102 in das Grundgesetz aufgenommen und die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft. Ein vermeintlich glückliches Ende für Irmgard Swinka, die dem Tod somit entging. Nach 38 Jahren Haft wird Swinka 1987 begnadigt und unter falschen Namen in ein Altenheim verlegt. Dort stirb sie 1988 an einem Herzinfarkt.

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