Der Zoll hat in der letzten Woche überprüft, ob Beschäftigte den ihnen zustehenden Tariflohn oder den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro bekommen. Das sind die Ergebnisse.

Im Überblick:

  • Kontrolliert wurden Taxifahrer*innen, Paketlieferant*innen, Handwerker*innen, Mitarbeitende der Gastronomie und des Einzelhandels im Rahmen einer bundesweiten Kontrolle.
  • Das Ziel war es, die Straffälligen zu überführen. Das Vergehen kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bestraft werden.

Die Details:

Vergangenen Donnerstag starteten Zollbeamte die Lohnkontrolle am Kölner Hauptbahnhof. Binnen weniger Minuten verließen Taxi-Fahrer*innen das Gelände. Eine solche Reaktion stelle, so Jörg Simon, Leiter des Hauptzollamtes Köln, keine Ausnahme dar.

  • Wer sich in Deutz aus dem Staub machen wollte, hatte keine Chance. Denn die Zollbeamten stoppten die Fahrzeuge auf der Opladener Straße. Darunter vor allem Paketlieferanten, Kleintransporter und Handwerksfahrzeuge.
  • Im Eigelsteinviertel waren die Beamten zu Fuß unterwegs. Das Zielobjekt: Gaststätten und Geschäfte.

Bußgelder von bis zu 500.000 Euro:

Vor allem die Branchen, in denen es in der Vergangenheit bereits Auffälligkeiten gegeben habe, wurden am Donnerstag inspiziert, so der Leiter gegenüber dem WDR. Anders als bei den gezielten Kontrollen, blieb es jedoch dem Zufall überlassen, wer letztlich bei den Kontrollen angetroffen wurde.

  • Wenn die Zollbeamten bei einer Kontrolle Verdacht schöpfen, werden Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber*innen genau untersucht.
  • Wer den Mindestlohn nicht zahlt, dem drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

Mehrere Verstöße verzeichnet:

Das Ergebnis: In Köln, Bonn, Leverkusen und dem Umland wurden mehr als 600 Mitarbeiter*innen untersucht. Darunter konnten 30 Arbeitgeber*innen ausfindig gemacht werden, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass sie gegen die Mindestlohnpflicht verstoßen.

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