Der 1. FC Köln kann im Streit um den Geißbockheim-Ausbau vorerst aufatmen: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist zugunsten des Vereins ausgefallen. Trotzdem gibt es Probleme, die Pläne voranzutreiben.
Im Überblick:
- Der 1. FC Köln gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig, nachdem der Bebauungsplan am Oberverwaltungsgericht Münster für den Ausbau am Geißbockheim für ungültig erklärt wurde.
- Der Verein plant weiterhin, das Geißbockheim im Kölner Grüngürtel zu erweitern.
- Aber: Bevor gebaut werden kann, braucht der Verein eine politische Mehrheit im Stadtrat – die fehlt bisher.
News um den Ausbau am Geißbockheim
In Leipzig hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) eine wichtige Entscheidung im Rechtsstreit um den Geißbockheim-Ausbau des 1. FC Köln getroffen. Ursprünglich hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den Bebauungsplan zur Erweiterung des Rhein-Energie-Sportparks im Kölner Grüngürtel für ungültig erklärt.
- Der Grund: Das Gericht urteilte, dass die Auswirkungen auf die festgelegten Grünflächen gegenüber dem Umweltschutz nicht angemessen abgewogen wurden.
- Die Verantwortlichen des FC legten beim BVG eine Revision gegen das Urteil aus Münster ein.
- Mit Erfolg: Das BVG hat die Rechtmäßigkeit der Entscheidung geprüft und jetzt entschieden, dass der Bebauungsplan zu Unrecht für ungültig erklärt wurde – so berichtet der "Geissblog".
Das bedeutet diese Entscheidung:
Laut BVG würde der Geißbockheim-Ausbau am Grüngürtel keine Missachtung der umweltrechtlichen oder städtebaulichen Vorgaben darstellen – und gelte daher als rechtlich tragbar. Wird der Verein jetzt seine Pläne für die Erweiterung des Geißbockheims umsetzen? Ganz so einfach ist es nicht.
- Gegenüber dem "Geissblog" spricht FC-Geschäftsführer Philipp Türoff zwar von einem klaren Signal: "Es ist Zeit, endlich loszulegen".
- Allerdings wird der Fall zunächst zur erneuten Prüfung an das OVG Münster zurückverwiesen – hier bleibt unklar, wie lange die neue Verhandlung dauern wird.
- Die größte Hürde: Dem 1. FC Köln fehlt es nach wie vor an einer politischen Mehrheit im Stadtrat, um die benötigten finanziellen Zuschüsse zu erhalten.
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