Mit den neuen Artenschutzbestimmungen sind nun mehr exotische Haustiere in Köln meldepflichtig. Dies betrifft unter anderem Schildkrötenarten, Aquarienfische und viele andere Tiere.
Im Überblick:
- Neue Tierschutzbestimmungen erfordern Anmeldung vieler Haustierarten.
- Die Untere Naturschutzbehörde Köln ist zuständig für die Registrierung.
- Artenschutzrechtliche Änderungen erfolgten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und EU-Artenschutzverordnung.
Erweiterung der meldepflichtigen Tiere
Die Meldepflicht für exotische Haustiere wie Landschildkröten, Papageien und Reptilien ist in Köln bereits gängige Praxis. Mit den neuen Artenschutzbestimmungen fallen nun auch viele weitere Schildkrötenarten, beliebte Aquarienfische und einige häufig gehaltene Echsen, Frösche und Vögel unter diese Regelung. Dies ist eine Antwort auf das weltweite Artensterben und den damit einhergehenden Bedarf an verbessertem Artenschutz.
Die Rolle der Unteren Naturschutzbehörde Köln
Die Untere Naturschutzbehörde Köln ist die Anlaufstelle für die Anmeldung meldepflichtiger Tiere. Die Meldung selbst ist kostenfrei. Alle Informationen zur Meldung gibt es hier.
Neue Arten in der Meldepflicht:
Neu aufgenommen - besonders geschützt:
- Zebrawels (Hypancistrus zebra)
- Schamadrossel
- Grüne Wasseragame
- Krötenechsen, alle Arten
- Glasfrösche, alle Arten
- Süßwasser-Stechrochen, ausgewählte Arten
- Klappschildkröten, alle Arten außer streng geschützten
- Weichschildkröten, alle Arten außer streng geschützten
Neu aufgenommen - streng geschützt:
- Zwergblauzungenskink (Tiliqua adelaidensis)
- Cora-Schlammschildkröte (Kinosternon cora)
- Vallarta-Schlammschildkröte (Kinosternon vogti)
Es ist wichtig, dass alle Halter*innen exotischer Haustiere sich über die geltenden Bestimmungen informieren und ihrer Meldepflicht nachkommen, um den Artenschutz effektiv zu unterstützen.
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