Der Fühlinger See in Köln könnte ab 2024 erneut zum Baden freigegeben werden, und das nicht nur im kostenpflichtigen "Blackfoot Beach". Ein aktuelles Gutachten liefert die Details.

Im Überblick:

  • Badeverbot könnte an bestimmten Stellen des Fühlinger Sees aufgehoben werden.
  • Ein Gutachten sieht die rechtliche Möglichkeit für die Einrichtung von Badestellen.
  • Konkrete Empfehlungen betreffen die Seen 1 und 7.

Hintergrund des Badeverbots

Seit 1984 ist das Baden im Fühlinger See offiziell verboten, mit Ausnahme des "Blackfoot Beach" am See 5. Trotzdem suchten viele Bürger*innen hier an heißen Tagen Abkühlung. Die Durchsetzung des Verbots wurde nach mehreren Badeunfällen im Sommer 2021 verschärft. Doch der Wunsch der Kölner*innen, wieder im See zu baden, ist ungebrochen.

Das Gutachten und seine Ergebnisse

Angesichts des Protests beauftragte die Stadtverwaltung ein externes Gutachterbüro, das die rechtlichen Möglichkeiten für die Einrichtung von Badestellen auslotete. Das Gutachten empfiehlt konkret die Umsetzung von Badestellen für die Seen 1 und 7. Für den See 2 besteht aufgrund einer dort angesiedelten Pflanzenkläranlage aus den 1990er Jahren eine Einschränkung.

Bedingungen und Ausblick

Um das Baden ab 2024 zu ermöglichen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Badebereiche müssen bädertypisch ausgebaut und entsprechend gekennzeichnet werden.
  • Obwohl die Stadt für diese Badestellen keine Verkehrssicherungspflicht hat, sind tägliche Überprüfungen der Strände notwendig.
  • Es stehen noch einige bürokratische Schritte an, um das Projekt bis April 2024 zu realisieren, einschließlich einer Anmeldung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
  • Die Kosten für die Einrichtung der Badestellen werden auf 28.000 Euro pro Stelle geschätzt, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.

Fazit:

Der SPD-Ortsverband im Kölner Norden sieht das Gutachten als Sieg für die Bürger*innen. Bevor die Pläne realisiert werden, müssen noch verschiedene städtische Gremien zustimmen.

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