Die Alteburger Straße in der Kölner Südstadt (Symbolbild: IMAGO / Wilhelm Mierendorf)

Deren Anteil liegt in der Domstadt mittlerweile bei einem Drittel, so eine Studie, und damit deutlich über dem bundesweiten Mittel.

Im Überblick:

  • Auf dem Kölner Wohnungsmarkt werden zunehmend möblierte Kleinstwohnungen angeboten – zu oft horrenden Mieten.
  • Die Nachfrage nach diesem Wohnmodell ist in der Domstadt aufgrund Zehntausender Studenten und Singles hoch.
  • Mit Tischen und Stühlen wollen viele Vermieter auch die Mietpreisbremse umgehen.

Möbliert und sündhaft teuer

Wer mit einem Durchschnittseinkommen gegenwärtig eine kleine Wohnung im Innenstadtbereich von Köln sucht, der kann schnell verzweifeln. Wie Katrin Stein, die für ihre 19-jährige Tochter ein Dach über dem Kopf im Univiertel sucht. 42 auf einschlägigen Immobilienportalen angebotene Ein-Raum-Appartements habe sie jüngst unter die Lupe genommen, sagte sie dem Kölner Stadtanzeiger. Ernüchterndes Ergebnis: Nur zwei seien unmöbliert gewesen.

  • "Und alle Angebote bestechen durch horrende Kaltmietpreise von bis zu 34 Euro pro Quadratmeter", so die Mutter.

Hohe Nachfrage treibt Preise in die Höhe

Für Hans Jörg Depel vom Kölner Mietverein ist das alles nichts Neues. Eine zunehmende Anzahl von Singles und Studierenden sei eben durchaus bereit, viel Geld für eine Ein-Zimmer-Wohnung auszugeben. Den Rest erledige das marktwirtschaftliche Prinzip von Angebot und Nachfrage. Für alle Menschen, die nur für ein, zwei Monate eine Bleibe in der Stadt suchten, sei diese Option attraktiv. Ausschließlich positiv sehe er diese Entwicklung freilich nicht:

  • "Leute, die nicht viel Geld haben, bleiben auf der Strecke."

Eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie des Forschungsinstituts Oxford Economics fand jüngst heraus, dass in Köln der Anteil möblierter Wohnungen auf dem Angebotsmarkt bei einem Drittel liegt – und damit höher als im bundesweiten Durchschnitt (27 Prozent).

Mit Möblierung die Mietpreisbremse umgehen

Zwar sieht auch die Stadt Köln die Entwicklung hin zu immer mehr möbliertem Kleinstwohnraum kritisch. Allerdings könne dieser rechtlich zumeist nicht beanstandet werden, da es sich baurechtlich nicht um privaten, sondern um gewerblichen Wohnraum handele. Dazu zählten etwa Mikroappartements in Hotels, Ferienwohnungen oder Wohnen-auf-Zeit-Angebote.

Hans Jörg Depel vom Mieterverein Köln will allerdings die Erfahrung gemacht haben, dass ein bisschen Mobiliar Vermietern dazu dient, die Mietpreisbremse zu umgehen. Dann ergäben sich samt des Möblierungeszuschlags Miethöhen, die Suchende wie Katrin Stein verzweifeln ließen.

  • "Es ist sehr kompliziert, diese Zuschläge herunterzurechnen beziehungsweise, als unangemessen zu klassifizieren und damit vor Gericht zu ziehen", sagt Depel.

Deshalb sein Vorschlag an den Gesetzgeber: Vermieter sollten verpflichtet werden, für möblierte Mietobjekte die Nettokaltmiete und den Möblierungszuschlag explizit auszuweisen.

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