Das Erzbistum Köln und der Clinch mit der Justiz: Im letzten Teil unserer Übersicht geht es um die Selbstbestimmung der Kirche im Arbeitsrecht und eine Serie von Missbrauchstaten durch einen Pfarrer.

Im Überblick:

  • Das Erzbistum Köln unter Führung von Kardinal Rainer Woelki ist in mehrere Rechtsstreitigkeiten verstrickt.
  • Gegen den Kardinal wird derzeit strafrechtlich ermittelt.
  • In diesem vierten Teil fasst so köln. zwei weitere Fälle zusammen.


Akte 6: Anstellungsverhältnis im Generalvikariat

Vor dem Landesarbeitsgericht Köln klagt eine leitende Bistumsmitarbeiterin auf Übernahme in ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis.

In diesem Verfahren will die Klägerin, eine langjährige Mitarbeiterin des Erzbistums, erreichen, dass sie wie eine Vielzahl von Kolleg*innen in ein beamtenähnliches Arbeitsverhältnis übernommen wird. Sie macht dafür den Grundsatz der Gleichbehandlung geltend. Das Erzbistum wiederum pocht auf sein Recht, nach freiem Ermessen zu entscheiden. In dem Verfahren geht es auch um die grundsätzliche Frage, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Arbeitsrecht reicht.

Die Verhandlung im Berufungsverfahren ist für den 8. August angesetzt.

Akte 7: Missbrauchs-Serientäter Priester Ue.

Bei der Staatsanwaltschaft Köln gingen zahlreiche Strafanzeigen gegen Kardinal Woelki und andere Bistumsverantwortliche wegen ihres Umgangs mit dem Fall Ue ein.

Im Februar 2022 wurde Pfarrer Ue. wegen insgesamt 110 Missbrauchsvergehen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Doch damit war der Fall jedoch nicht abgeschlossen. Anschließend gingen über 30 Strafanzeigen gegen Woelki und andere hochrangige Würdenträger des Erzbistums wegen mutmaßlicher Beihilfe zum sexuellen Missbrauch ein. Denn während des Prozesses gegen Ue. hatte sich herausgestellt, dass dieser seine Missbrauchstaten in der Zeit fortsetzen konnte, als das Erzbistum bereits über die Vorwürfe von Opfern informiert war und den Geistlichen zeitweilig beurlaubt hatte.

Mit Kirchensteuer Beratungskosten decken

Die Frage nach den Kosten der zahlreichen Rechtsstreitigkeiten beantwortete das Erzbistum gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger "nur allgemein". Generalvikar Guido Assmann sprach im Dezember 2022 intern über eine Wirtschaftsplan-Abweichung in Höhe von 450.000 Euro “für Rechtsberatungskosten in diversen Bereichen”. Eine Bistumssprecherin teilte darüber hinaus mit, dass

“Rechtsberatungskosten aus den ordentlichen Erträgen des Erzbistums Köln gedeckt werden”. Wichtigste Einnahmequelle sei die Kirchensteuer.

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