Gleich zwei Verfahren laufen gegen Kardinal Woelki. Ihm wird eine klare Dienstpflichtverletzung hinsichtlich einer falschen eidesstattlichen Versicherung vorgeworfen. Das sind die Details im zweiten Teil des Überblicks zum Dauerclinch.

Im Überblick:

  • Mehrere Rechtswidrigkeiten werden dem Kardinal des Kölner Erzbistums, Rainer Maria Woelki, vorgeworfen.
  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt aufgrund eines Verdachts zur falschen eidesstattlichen Versicherung.
  • In einer vierteiligen Serie erfahrt ihr von dem juristischen Ärger des Erzbistums Köln mit der Justiz.

Akte 2: Umgang mit dem Missbrauchsfall des früheren Sternsinger-Präsidenten

In diesem Fall sind zwei Verfahren beim Landgericht Köln anhängig. Zudem ermittelt auch hier die Staatsanwaltschaft Köln wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

  • Woelki gegen den Münsteraner Kirchenrechtler und Theologen Thomas Schüller: In der “Bild” schrieb Schüller im Zusammenhang mit einer Kirchenstrafe und Kontaktbeschränkungen, die der damalige Kardinal Meisner 2014 gegen den früheren Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz verhängte, von einer “klaren Dienstpflichtverletzung von Woelki”. Dieser gab die Informationen jahrelang nicht an das Bistum Dresden-Meißen, wo Pilz bis zu seinem Tod 2019 unbehelligt als Ruhestandsgeistlicher lebte, weiter. In einer eidesstattlichen Versicherung gab Woelki im August 2022 zu Protokoll, dass er vor Ende Juni 2022 nie mit dem Fall Pilz befasst worden sei.
  • Woelki gegen “Bild” und deren Chefreporter Nikolaus Harbusch: In diesem Fall wehrt sich der Kardinal gegen die Darstellung der Zeitung, er habe ich persönlich mit der versäumten Meldung von Sanktionen an das Bistum Dresden-Meißen, mit dem Fall Pilz befasst und sich pflichtwidrig gegen das Nachholen dieses Versäumnisses entschieden. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln steht noch bevor.
  • Verdacht auf falsche eidesstattliche Versicherung: Die Bistumsmitarbeiterin Hildegard Dahm widersprach Woelkis Darstellung, er sei mit dem Fall Pilz erst 2022 befasst worden. Ihr zufolge sei Woelki bereits 2015 über den Fall Pilz – und andere mutmaßliche Missbrauchsfälle – informiert worden.

Akte 3: Führungsposition der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT)

Die frühere KHKT-Geschäftsführerin Martina Köppen hat gegen Woelki jeweils ein Verfahren vor dem Landgericht Köln und dem Arbeitsgericht Köln angestrebt.

  • Das Landgericht Köln soll darüber bestimmen, ob sich Köppen in ihrer Funktion als Geschäftsführerin der sich im Aufbau befindlichen KHKT tatsächlich einer Pflichtverletzung schuldig machte. Mit diesem Argument kündigte ihr Woelki im Oktober 2022 fristlos. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
  • Vor dem Arbeitsgericht Köln geht es unter anderem um die Frage, ob Köppen bei der KHKT-Stiftung oder beim Erzbistum Köln beschäftigt ist beziehungsweise war. Ein Gütetermin endete ohne Einigung zwischen den beiden Parteien, der Fortgang des Verfahrens ist offen.

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