Wenn es um die juristischen Streitigkeiten geht, in die das Erzbistum Köln verstrickt ist, wird es schnell unübersichtlich. Immerhin beschäftigt das Erzbistum, mit seinem Kardinal Rainer Woelki an der Spitze, gegenwärtig Richter am Oberlandesgericht Köln, dem Landgericht Köln und dem Arbeitsgericht Köln. Und auch die Staatsanwälte wurden auf Woelki aufmerksam. In vier Teilen erfahrt ihr, in welche Verfahren das Erzbistum derzeit verwickelt ist.
Im Überblick:
- Das Erzbistum Köln unter Führung von Kardinal Rainer Woelki ist in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten verstrickt.
- Auch gegen den Kardinal selbst laufen seit November 2022 zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren.
- In vier Teilen erfahrt ihr von dem juristischen Ärger des Erzbistums Köln mit der Justiz.
Einmaliger Vorgang: Kardinal vor dem Landgericht
Am vergangenen Dienstag hat der Kölner Kardinal Rainer Woelki vor dem Landgericht Köln aussagen müssen. Der Kölner Stadtanzeiger nahm das zum Anlass, diesen “bislang einmaligen Vorgang in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik” in Zusammenhang mit weiteren anhängigen Rechtsstreitigkeiten des Erzbistums Köln zu stellen.
Akte 1: Beförderung eines unter Missbrauchsverdacht stehenden Priesters
Allein dieser Fall beschäftigt derzeit zwei verschiedene Gerichte und die Kölner Staatsanwaltschaft.
- Woelki gegen “Bild” und deren Chefreporter Nikolaus Harbusch: Im Zentrum des Verfahrens, das vor dem Landgericht Köln geführt wird, steht die Beförderung eines Geistlichen im Jahr 2017. Die Boulevardzeitung behauptete, die Beförderung sei erfolgt, obwohl Woelki über belastende Inhalte in der Personalakte des Priesters informiert war. Dieser hatte 2001 am Kölner Hauptbahnhof sexuellen Kontakt mit einem Prostituierten. In einer eidesstattlichen Versicherung gab Woelki zu Protokoll, dass er von der Personalakte nichts wusste.
- Allerdings: Die Sekretärin des früheren Kardinals Meisner sagte in dem Verfahren aus, sie habe Woelki bereits 2011 in einem vertraulichen Telefonat über den fragwürdigen Lebenswandel des Priesters unterrichtet.
- Woelki gegen “Bild”-Chefreporter Nikolaus Harbusch: Der Kardinal hatte vor dem Landgericht zunächst erfolgreich gegen sechs von der “Bild” veröffentlichte Aussagen geklagt. In der Berufungsklage hob das Oberlandesgericht Köln Mitte März (so köln. berichtete) die Entscheidung der Vorinstanz in Teilen wieder auf. Die “Bild” darf somit unter anderem weiter behaupten, Woelki habe einen “Missbrauchspriester” befördert. Hingegen bleibt das Verbot, den beförderten Priester als “Sexualstraftäter” zu bezeichnen, weiterhin bestehen.
- Verdacht auf falsche eidesstattliche Versicherung: Seit November 2022 ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen Kardinal Woelki wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung (siehe “Woelki gegen ‘Bild’ und deren Chefreporter Nikolaus Harbusch”). Die Staatsanwaltschaft geht der Frage nach, ob Woelkis Versicherung, die inhaltlich der Aussage der Sekretärin von Kardinal Meisner widersprach, entgegen besseren Wissens falsch abgegeben wurde.
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