Das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschied jetzt in letzter Instanz über von Kardinal Woelki erwirkte Berichtsverbote zum Missbrauchsskandal im Erzbistum. Manches darf die “Bild” wieder behaupten, manche vom Landgericht erlassene Verbote bleiben bestehen.

Im Überblick:

  • Der Kölner Kardinal Rainer Woelki erlitt im Rechtsstreit mit der Bild-Zeitung vor dem OLG Köln eine Teilniederlage.
  • Die Berufungsinstanz hob mehrere vom Landgericht Köln erlassene Berichtsverbote gegen die Boulevardzeitung auf.
  • Im Konkreten ging es um den Fall eines Priesters, den Woelki trotz bekannter Missbrauchsvorwürfe in eine herausgehobene Stellung beförderte.

Was die Bild-Zeitung weiterhin schreiben darf …

Das OLG hat in letzter Instanz mehrere von Kardinal Rainer Woelki erwirkte Berichtsverbote zum Missbrauchsskandal im Kölner Erzbistum aufgehoben. Dabei ging es um Berichte in der Bild-Zeitung, die zuvor das Landgericht Köln auf Antrag Woelkis gegen die Boulevardzeitung erlassen hatte. Somit darf die Bild-Zeitung nach Darstellung des Kölner Stadtanzeigers weiterhin behaupten,

  • dass Woelki im Jahr 2017 den “Missbrauchspriester befördert” hat, obwohl er von den Vorwürfen wusste. Dies entspreche der Wahrheit, entschied das OLG.
  • dass es im Erzbistum Köln um eine "Vertuschungsmafia" geht. Im Gegensatz zur Vorinstanz bewertete das OLG diese Aussage als zulässige Meinungsäußerung.
  • dass die von ihr veröffentlichten vertraulichen Unterlagen über den Missbrauchspriester Woelki in Erklärungsnot brachten. Hierbei, so das OLG, handele es sich um eine zulässige Bewertung der Tatsache, dass der Kardinal in Anbetracht der Umstände nicht von einer Beförderung des Priesters abgesehen habe.
imago198781846
(Foto: imago)

… und was nicht:

Andere Aussagen des Axel-Springer-Blattes bleiben auch nach dem OLG-Urteil in Zukunft verboten. Unter anderem darf die “Bild” weiterhin nicht:

  • den beförderten Priester als “Sexualstraftäter” bezeichnen. Sein sexueller Kontakt mit dem Prostituierten sei keine Straftat gewesen, stellte das OLG klar.
  • in diesem Fall von “Kindesmissbrauch” sprechen. Der Prostituierte war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt.
  • behaupten, Woelki habe Unterlagen über den Fall geheim gehalten. Die Unterlagen gingen tatsächlich in die Gutachten zweier Anwaltskanzleien ein.

Fall juristisch abgeschlossen

Das OLG ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Somit darf der Rechtsstreit zwischen dem Kardinal und dem Boulevardblatt als abgeschlossen betrachtet werden.

Alle News findet ihr ab sofort auch in der soköln.-App, und in unseren WhatsApp-Kanälen für ganz Köln, oder für dein Veedel – einfach anklicken und abonnieren: Innenstadt, Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes, Kalk, Mülheim, Chorweiler, Porz, Rodenkirchen.