Die Rechtswidrigkeiten, die dem Kölner Erzbistum vorgeworfen werden, häufen sich. In der vierteiligen Serie, die über die juristischen Schwierigkeiten aufklärt, geht es nun um die Forderung von Schmerzensgeld in Missbrauchsfällen.

Im Überblick:

  • Das Erzbistum Köln unter Führung von Kardinal Rainer Woelki ist in mehrere Rechtsstreitigkeiten verstrickt.
  • Gegen den Kardinal wird derzeit strafrechtlich ermittelt.
  • In diesem dritten Teil fasst so köln. zwei weitere Fälle zusammen.

Einmaliger Vorgang: Kardinal vor dem Landgericht

Vor wenigen Tagen hat der Kölner Kardinal Rainer Woelki vor dem Landgericht Köln aussagen müssen. Der Kölner Stadtanzeiger nahm das zum Anlass, diesen “bislang einmaligen Vorgang in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik” in Zusammenhang mit weiteren anhängigen Rechtsstreitigkeiten des Erzbistums Köln zu stellen.

Akte 4: Entschädigungsklage eines Missbrauchsopfers

In diesem Musterverfahren vor dem Landgericht Köln geht es um Schmerzensgeldforderungen von insgesamt 800.000 Euro.

Der Kläger war im Rahmen seiner Funktion als Messdiener in den 1970er-Jahren mehr als 300-Mal von einem Priester missbraucht worden. In dem Verfahren wirft er der damaligen Bistumsleitung vor, weggeschaut und die Taten des Geistlichen nicht verhindert zu haben. Kardinal Woelki erkannte die Geschehnisse und Amtshaftung des Erzbistums an. Auf einen außergerichtlichen Vergleich konnten sich die beiden Parteien aber nicht einigen. Dem Gericht obliegt es nun, die Höhe des Schmerzensgeldes festzulegen. Der erste mündliche Verhandlungstermin ist für den 13. Juni angesetzt.

Akte 5: Die Bürostuhl-Affäre

Hierbei handelt es sich um eine Kündigungsschutzklage einer früheren Bistumsjustiziarin, die vor dem Landesarbeitsgericht Köln verhandelt wird.

Das Erzbistum Köln kündigte einer Top-Justiziarin 2021 fristlos mit dem Vorwurf, sie habe während des Corona-Lockdowns 2020 unerlaubt einen maßgefertigten Bürostuhl mit ins Homeoffice genommen. Die Leiterin der Stabsabteilung Recht klagte gegen die Kündigung und bekam in erster Instanz Recht.

Andererseits scheiterte die Justiziarin mit einer Schmerzensgeldforderung. Diese begründete sie damit, dass sie im Missbrauchsskandal des Erzbistums ohne hinreichende Unterstützung mit "abstoßenden und belastenden Details” der Vergehen von Priestern an Kindern und Jugendlichen befasst gewesen sei. Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, das sei ein “zumutbarer Teil” ihrer Arbeit als Justiziarin gewesen.

Der Kölner Stadtanzeiger mutmaßt, dass sich beide Seiten außergerichtlich auf eine Abfindung geeinigt haben.

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