Beim Spaziergang mit dem Hund gibt es so einiges zu beachten. Die Anleinpflicht ist dabei ein wichtiger Punkt, der sowohl abhängig von der Hundekategorie als auch dem Standort ist. Doch wann müssen die Vierbeiner tatsächlich an die Leine?
Im Überblick:
- Anleinpflicht hängt von der Hundekategorie und dem Ort ab.
- Maulkorb- und Anleinpflicht gelten grundsätzlich für "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen".
- Verstöße gegen die Anleinpflicht können mit Geldstrafen geahndet werden.
Die Details:
Abhängig von der Kategorie des Hundes, gibt es unterschiedliche Regelungen zur Anleinpflicht. So sind "Große Hunde" in bebauten Ortsteilen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen generell anzuleinen.
- Hunde der Kategorie "Gefährlicher Hund" sowie "Hunde bestimmter Rassen" müssen grundsätzlich überall an der Leine geführt werden, wobei für Ausnahmen ein Antrag gestellt werden kann.
Pflicht für alle Hunde:
- in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr.
- allgemein zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme von ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen.
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Ausnahmen und Strafen:
Hunde, die für Behörden, den Rettungsdienst oder Katastrophenschutz eingesetzt werden, sowie Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz, sind von der Maulkorb- und Anleinpflicht befreit.
- "Blindenführhunde": Leinenpflicht gilt in öffentlichen Grünflächen und Wildparks, ansonsten sind sie befreit.
- "Behindertenbegleithunde": Keine Leinenpflicht, wenn sie eingesetzt werden. Ansonsten gilt auch hier die Anleinpflicht.
- Zuwiderhandlungen gegen die Anleinpflicht können in jedem Fall mit Geldstrafen bis zu 500 Euro geahndet werden.
Hier findet ihr eine Auflistung zu den Hundefreilaufflächen sortiert nach den Stadtbezirken.
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