Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden - die Stadt muss Maßnahmen gegen den nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz in Köln ergreifen. Doch welche Optionen gibt es?
Im Überblick:
- Der Brüsseler Platz im Belgischen Viertel ist seit 2005 beliebter Szenetreffpunkt in Köln.
- Vor Gericht wurde entschieden, dass die Stadt gegen den Lärm vor Ort aktiv werden muss.
- Vorgeschlagene Maßnahmen sind Alkoholkonsumverbot, verstärkter Polizeieinsatz oder sogar Platzsperre.
Die Lärmprobleme rund um den Brüsseler Platz
Seit 2005 treffen sich Menschen aller Altersklassen am Brüsseler Platz, besonders an den Wochenenden. Trotz der Bemühungen der Stadt Köln, die 2013 sogar den Platz nach 24:00 Uhr räumen wollte, blieben die Beschwerden der Anwohner*innen über den Lärm bestehen. Zwar engagierte die Stadt einen privaten Sicherheitsdienst, doch das Problem blieb.
Das Gerichtsurteil
Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW hat festgestellt, dass die Stadt gegen den nächtlichen Lärm vorgehen muss, da er gesundheitsgefährdend ist. Lärmmessungen zeigten Pegel bis zu 60 dB(A) nach Mitternacht.
- Das Gericht betont, dass die bisherigen Maßnahmen der Stadt nicht ausreichen.
- Optionen wären stärkere Polizeipräsenz, Alkoholkonsumverbot oder sogar eine nächtliche Sperre des Platzes.
Weitere Schritte und Meinungen:
Die Stadt Köln kann nun entweder Maßnahmen ergreifen oder beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen, so berichtet report-k.
- Christian Joisten von der SPD ist gegen voreilig strenge Maßnahmen wie Alkohol- oder Verweilverbote. Er schlägt vor, den Platz so zu gestalten, dass die Menschen sich dort nicht mehr in Massen versammeln.
- Güldane Tokyürek von die Linke betont die Bedeutung des Gesundheitsschutzes der Anwohner*innen und fordert ein umfassendes Konzept von der Stadt.
Fazit:
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts setzt die Stadt Köln unter Handlungsdruck. Die Zukunft des Brüsseler Platzes bleibt spannend und es ist zu hoffen, dass eine Lösung gefunden wird, die sowohl der lebendigen Stadtkultur als auch den Anwohner*innen gerecht wird.
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