In Folge eines Kölner Urteils, das einem ehemaligen Messdiener das bisher höchste Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen hat, fordern Betroffenenvertreter*innen nun höhere Zahlungen von der katholischen Kirche an Missbrauchsopfer.
Im Überblick:
- Kölner Urteil: Höchste Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro vergeben.
- Forderung: Kirche soll zwischen 10.000 und 400.000 Euro zahlen.
- Betroffenenvertreter*innen: Kirche soll aktiv handeln und bisherige Zahlungen überprüfen.
Die Wirkung des Kölner Urteils
Das wegweisende Kölner Urteil, das dem ehemaligen Messdiener 300.000 Euro zusprach, ist ein sichtbarer Wendepunkt für die Betroffenen sexualisierter Gewalt. Vor diesem Urteil hatte das Opfer im kircheninternen System lediglich 25.000 Euro erhalten, obwohl das Erzbistum die Vorwürfe nicht bestritten hatte. Das neue Urteil setzt ein Zeichen und wirft die Frage auf, warum die Kirche nicht selbst proaktiv wird.
Aufruf zur Verantwortungsübernahme
Betroffenenvertreter*innen aus fünf nordrhein-westfälischen Bistümern fordern von der Kirche nicht nur höhere Zahlungen, sondern auch eine Überprüfung und Anpassung aller bisher geleisteten Entschädigungen, so der Kölner Stadt-Anzeiger. Sie rufen die katholische Kirche dazu auf, Einsicht zu zeigen und nicht erst durch Gerichtsurteile zu angemessenen Zahlungen verpflichtet zu werden.
Zukunftsperspektiven und Forderungen
- Betroffenenvertreter*innen möchten eine digitale Karte erstellen, auf der bisher bekannte Orte sexuellen Missbrauchs verzeichnet sind.
- Sie fordern die Kirche auf, alle bisher bekannten Tatorte zu benennen.
- Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ist offen für höhere Summen, sofern das Kölner Urteil rechtskräftig wird.
Insgesamt eröffnet das Kölner Urteil einen neuen Diskurs über die Verantwortung und Entschädigungspolitik der Kirche gegenüber Missbrauchsopfern. Dies könnte ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Aufarbeitung sein.
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