Das Landgericht Köln setzt mit einem beispiellosen Schmerzensgeldurteil für sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche ein Zeichen. Doch mit welchen Geldern wird die Entschädigung bezahlt?

Im Überblick:

  • Ein bisher einzigartiges Schmerzensgeldurteil wurde einem Missbrauchsbetroffenen zugesprochen.
  • Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, beide Parteien können Berufung einlegen.
  • Die Entschädigung soll nicht aus Kirchensteuern gezahlt werden, sondern kommt aus einem Sondervermögen.

Ein Durchbruch für Gerechtigkeit

Der Kläger, der in den 70er Jahren als Messdiener sexuell missbraucht wurde, forderte ursprünglich 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche zukünftige Schäden. Das Landgericht Köln sprach ihm 300.000 Euro zu.

Das Erzbistum Köln übernimmt für das erlittene Unrecht institutionelle Mitverantwortung. Es hat angekündigt, keine Verjährung geltend zu machen, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.

Missbrauchsbetroffener und Kläger Georg Menne
Missbrauchsbetroffener und Kläger Georg Menne (Foto: Federico Gambarini/dpa)

Signalwirkung für andere Bistümer

  • Die Betroffenenorganisation "Eckiger Tisch" sieht in der Kölner Entscheidung "ein wichtiges Signal für Tausende ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland".
  • Es gilt als wahrscheinlich, dass nun auch viele andere Missbrauchsbetroffene den Klageweg beschreiten werden.

Finanzierung und nächste Schritte

Das Schmerzensgeld wird nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus einem Sondervermögen des Erzbistums gezahlt. Bei einer Ausschöpfung dieses Fonds hat das Erzbistum versichert, weiterhin alle nötigen Finanzmittel für die Anerkennung des Leids zur Verfügung zu stellen. Betroffene werden ermutigt, sich an Opferorganisationen zu wenden. Ein rechtlicher Beistand kann helfen, den Erfolg einer Klage einzuschätzen.

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