Tempo 30 soll die Lebensqualität der Bewohner*innen an der Luxemburger Straße verbessern (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)

Seit zwei Jahren setzt sich die Gemeinschaft "Lebenswerte Lux" für eine bessere Lebensqualität an der Luxemburger Straße ein. Bisher ohne Erfolg. Jetzt verklagen gleich vier Anwohner*innen die Stadt.

Im Überblick:

  • Anwohner*innen haben einen Rechtsanwalt beauftragt, Klage gegen die Stadt Köln einzureichen, um Tempo 30 auf der Luxemburger Straße einzuführen.
  • Die Kläger*innen sind Mitglieder der Interessengemeinschaft "Lebenswerte Lux", die sich für Lärm- und Schadstoffreduktion einsetzt.
  • Es klagen vier Bürger*innen, die zwischen Weisshaus- und Scherfginstraße wohnen, um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der gesamten zwei Kilometer langen Strecke durchzusetzen.

Frustration über fehlende Reaktion der Stadt

Vier Bewohner*innen der Luxemburger Straße nehmen rechtliche Schritte gegen die Stadt Köln auf. Ihr Ziel: Eine Verbesserung der Lebensqualität. Die Kläger*innen repräsentieren insgesamt 60 Anwohnende, die bereits im Sommer 2022 einen Antrag auf lärmreduzierende Maßnahmen gestellt haben. Doch das blieb bisher ohne Erfolg.

  • Basis der Klage: Laut des "Lärmaktionsplans" der Stadt Köln ist die Lärmbelästigung auf der Luxemburger Straße nachweislich zu hoch und schädigt die Gesundheit.
  • Anwohner*innen haben ein Recht davor geschützt zu werden. Das haben Gerichte in der Vergangenheit in Präzedenzfällen immer wieder entschieden.

Hoffnung auf Erfolg

Rechtsanwalt Wolfram Sedlak ist der rechtliche Vertreter der Anwohner*innen. Er hat bereits eine Reihe von ähnlichen Klagen in Köln erfolgreich durchgeführt, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger".

  • Die Stadtverwaltung musste sich den Urteilen beugen. Das bedeutete aber nicht, dass die Geschwindigkeitsreduzierung jeweils auf den vollständigen Straßen durchgeführt wurde – sondern jedes Mal nur genau in dem Teilabschnitt, wo die klagenden Bürger*innen gelebt haben.
  • Das Handeln der Verwaltung hat dazu geführt, dass "Lebenswerte Lux" gleich mehrere Bürger*innen zur Klage motiviert hat, die zwischen Weisshaus- und Scherfginstraße wohnen.

So gehts weiter:

Hat die Klage Erfolg, muss die Geschwindigkeit auf der gesamten zwei Kilometer langen Strecke beschränkt werden.

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