Bürokratie trifft auf Verkehrswende. Die Stadt Köln muss drei ihrer Verkehrsmaßnahmen nachträglich umwidmen, um die veränderten Straßenführungen auch rechtssicher zu machen.

Im Überblick:

  • Das Rechtsamt der Stadt Köln hat Verkehrsmaßnahmen, die vor allem Autofahrten reduzieren sollen, auf ihre Rechtssicherheit überprüft.
  • Das Ergebnis: Teile der Altstadt müssen nachträglich neu eingestuft werden, um die Errichtung von Fußgängerzonen und Fahrradstraßen rechtlich abzusichern.
  • Auch die Umgestaltung der Straßenführung am Eigelstein steht zur Debatte.

Stadt will Verkehrsänderungen nachträglich rechtssicher machen

Eine Untersuchung des Rechtsamts hat ergeben, dass drei Verkehrsmaßnahmen der Stadt Köln, die den Autoverkehr einschränken, möglicherweise rechtlich nicht haltbar sind. Das hat jetzt zur Folge, dass unter anderem die Ehrenstraße in der Kölner Innenstadt eine sogenannte Umwidmung braucht. Dadurch wird der Fläche ein neuer Verwendungszweck zugeführt – die Streichung von Auto-Fahrbahnen soll so rückwirkend rechtssicher gemacht werden.

  • Die Nachprüfung wurde aufgrund des Gerichtsurteils notwendig, das die eingerichtete Fußgängerzone auf der Deutzer Freiheit im August 2023 für rechtswidrig erklärt hatte.
  • Die Umwidmung der Straßen, die in der Fachsprache als "Teileinziehung" bezeichnet wird, zielt darauf ab, Verkehrsänderungen zugunsten von Fußgänger*innen und Radfahrenden rechtssicher zu machen.

Wird die Umgestaltung der Ehrenstraße und des Eigelsteins gekippt?

Doch nicht nur die Umwandlung der Ehrenstraße in eine Fußgängerzone mit Fahrradverkehr muss rechtssicher gestaltet werden. Auch die Verkehrsberuhigung des Eigelsteins, bei der Autos weitgehend ausgeschlossen wurden, ist vom Urteil betroffen.

  • Bei der Ehrenstraße handelt es sich um eine dauerhaft geplante Fußgängerzone – es ist nicht nur ein Verkehrsversuch. Das Verfahren soll bald starten.
  • Am Eigelstein ist derzeit eine Fahrradstraße eingerichtet. Denkbar ist auch, dass hier eine für Radfahrende geöffnete Fußgängerzone entsteht. Die Bezirksregierung Innenstadt soll im April über beide Möglichkeiten beraten.

Einbahnstraße auf Venloer Straße ist rechtlich in Ordnung

Trotz der bürokratischen Herausforderungen sieht die Stadt Köln die umstrittene Fahrradstraße auf der Trankgasse und die Tempo-20-Zone auf der Dellbrücker Hauptstraße als rechtssicher an. Der Verkehrsversuch auf der Venloer Straße wurde von der Verwaltung ebenfalls als rechtssicher eingestuft. Dabei bereiten Händler*innen aktuell eine Klage dagegen vor, soköln. berichte. Es bleibt abzuwarten, wie die Stadt Köln auf den Einwand des Rechtsamts reagieren und die notwendigen Umwidmungen umsetzen wird.

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