Im Sommer entspannt am See liegen und die Lieblingsmusik zusammen mit Freund*innen hören? Das soll am Fühlinger See bald verboten werden. Und nicht nur das: Bei Verstößen könnte sogar ein hohes Bußgeld drohen.

Im Überblick:

  • Die Stadt Köln möchte in einer neuen Satzung die Nutzung von Musikboxen und Instrumenten am Fühlinger See verbieten.
  • Demnach würden bei einem Verstoß hohe Strafen anfallen: Bußgelder von bis zu 1000 Euro könnten möglich sein.
  • Die FDP sieht darin eine unnötige Freiheitseinschränkung und setzt sich für die Streichung des Musikverbots ein.

Musik-Verbot am Fühlinger See

Zuletzt gab es gute Nachrichten rund um das Badevergnügen in Köln: Nach 40 Jahren wurde das allgemeine Schwimmverbot am Fühlinger See aufgehoben. Die Folge: An zwei neuen Badestellen ist ab dem 17. Mai das Schwimmen erlaubt – und das sogar kostenlos. Einer ausgelassenen Badesaison steht also nichts mehr im Weg, oder? Nicht so ganz. Badegästen könnte jetzt das Musikhören verboten werden. Das sind zumindest die Regelungen in einer neuen Satzung der Stadt, die erlassen werden soll, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger".

  • Demnach sei das Abspielen von Musik über Musikboxen oder Handys am Fühlinger See untersagt – auch die Benutzung von Instrumenten sei nicht erlaubt.
  • Das Verbot solle dazu beitragen, dass die Belästigung anderer Gäste vermieden werde.
  • Wer gegen das geplante Verbot verstoße, solle eine hohe Strafe zahlen: Im schlimmsten Fall drohe sogar ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.

Bestimmung des Musikverbots noch unklar

Die endgültige Entscheidung über die neue Satzung steht jedoch noch aus: Dem Musikverbot muss bei der nächsten Ratssitzung der Stadt Köln am 16. Mai erst einmal zugestimmt werden. Die FDP sehe in der Bestimmung eine unnötige Freiheitseinschränkung, so der "Kölner Stadt-Anzeiger".

  • Die Fraktion habe daher für die Sitzung einen Änderungsantrag eingereicht.
  • Kritisiert werde vor allem die Formulierung des Verbots: Es bleibe unklar, ob eine allgemeine oder nur eine belästigende Musik-Nutzung untersagt sei.
  • Natürlich sollte immer auf andere Badegäste Rücksicht genommen werden – das Unterlassen einer belästigenden Musik-Nutzung sei aber laut FDP-Fraktionschef Ralph Sterck schon an anderer Stelle geregelt.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob die neue Satzung – und somit das Musikverbot am Fühlinger See – wirklich in Kraft treten wird. Wenn ja, dürfte das für viele das Badeerlebnis trüben: Jam-Sessions mit der Gitarre oder Entspannen bei Songs aus der Musikbox wären dann nämlich mit hohen Strafen verknüpft.

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