Trotz einer geringeren Zahl an geahndeten Verstößen flossen im vergangenen Jahr deutlich mehr Einnahmen aus Buß- und Verwarngeldern in die Kölner Stadtkasse als 2021 und 2020.

Im Überblick:

  • Fast 17,2 Millionen Euro an Buß- und Verwarngeldern sowie Kostenbescheiden spülten Falschparker*innen im vergangenen Jahr in die Kölner Stadtkasse.
  • Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Falschparker*innen um rund 20 Prozent zurückgegangen.
  • Die Einnahmen hingegen stiegen aufgrund gestiegener Verwarn- und Bußgelder um knapp 30 Prozent an.

Die Tendenz bei den Einnahmen ist steigend:

Weniger Verstöße, höhere Einnahmen – die Erklärung hierfür kann im bundesweiten Bußgeldkatalog nachgelesen werden. 2022 ergaben sich aus 544.190 Verstößen gegen die Parkregelung 17,19 Millionen Euro an Einnahmen für die Stadtkasse.

  • Diese Einnahmen verteilten sich wie folgt: Auf Verwarngelder entfielen gut elf Millionen Euro, auf Bußgelder rund 5,17 Millionen Euro und auf Kostenbescheide annähernd eine Million Euro.
  • Kostenbescheide werden an den Fahrzeughalter vergeben, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann oder dessen Ermittlung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.

Zum Vergleich: 2021 stellten die Kölner Politess*innen 591.819 Knöllchen aus, dabei flossen aber “nur” 13,4 Millionen Euro aus den verschiedenen Einnahmen in die Stadtkasse. 2020 standen sage und schreibe 685.201 Regelverstößen lediglich 14,4 Millionen Euro an Einnahmen gegenüber.

Die Höhe der Buß- und Verwarngelder legt allerdings nicht die Stadt Köln fest, wie das Portal verliebtinkoeln.com schreibt, sondern ein bundesweit geltender Bußgeldkatalog.

Welche Folgen Falschparken für das Portemonnaie haben kann, darüber hat der ADAC eine Liste erstellt und ins Netz gestellt.

Wohl dem, der mit ausländischem Kennzeichen unterwegs ist:

Mit Ausnahme der Niederländer*innen und Österreicher*innen kommen ausländische Park-Frevel zumeist ungeschoren davon.

  • Bis zum Stichtag 16. November registrierte die Stadt Köln im vergangenen Jahr 7.643 Parkverstöße mit Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen.

Da nur mit den Niederlanden und Österreich ein entsprechendes bilaterales Abkommen besteht, können die meisten Fahrzeughalter*innen nicht ermittelt werden. Diese Falschparker*innen werden ihre Knöllchen wohl nie bezahlen müssen.

In Köln wurden im vergangenen Jahr insgesamt 827 Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen abgeschleppt.

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