Zwei Kölnerinnen haben kürzlich versucht, eine Holzpalette mit der KVB-Bahn zu transportieren - leider ohne Erfolg. Aber welche Gegenstände sind erlaubt und welche nicht?
Im Überblick:
- Sichere und gut verpackte Gegenstände, wie Möbel, und Tiere sind grundsätzlich erlaubt.
- Fahrräder dürfen nur zu bestimmten Transportzeiten mitgenommen werden.
- Im Zweifelsfall entscheidet das KVB-Personal über die Zulassung eines Gegenstands zur Beförderung.
Unerwarteter Transportversuch in Kölner KVB-Bahn
Vergangene Woche versuchten zwei junge Frauen eine Holzpalette in der KVB-Bahn zu transportieren, wie der Express berichtet. Ihr Vorhaben wurde allerdings von der Fahrerin gestoppt. Sie forderte das Duo per Durchsage auf, die Bahn mit der Holzpalette zu verlassen.
Die Beförderungsregeln der KVB
Grundsätzlich entscheidet das Personal der KVB im Einzelfall, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden. Dabei gilt: "Unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden können, dürfen nicht transportiert werden." Dies umfasst auch Gegenstände wie Holzpaletten, die eventuell Splitter oder herausragende Nägel aufweisen.
Was ist in der Bahn erlaubt?
- Möbel, Tiere und Fahrräder können prinzipiell mitgenommen werden, sofern sie sicher verpackt sind und niemanden gefährden.
- Im Falle von Fahrrädern gelten spezielle Regeln hinsichtlich der Transportzeiten.
- Im Zweifelsfall hat das KVB-Personal das letzte Wort, ob ein Gegenstand zur Beförderung zugelassen wird.
Auch wenn man immer wieder kuriose Transportversuche in den KVB Bahnen sieht, lohnt sich ein Blick auf die Beförderungsbedingungen.
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