Ein Polizist auf dem Weg zur Personenkontrolle (Foto: Imago/Hanno Bode)

Dass die Polizei, unser Freund und Helfer, mehr über uns in Erfahrung bringen kann als bestehende Haftbefehle ist klar. Aber was können die eigentlich noch? 

Im Überblick:

  • Bei allgemeinen Verkehrskontrollen werden standardmäßig einige Datenbanken abgefragt. 
  • Sollten Verdachtsfälle entstehen, kann unter Umständen auch tiefer geforscht werden. 
  • Doch die Damen und Herren in Blau dürfen nicht alles abfragen. Wir haben mal geschaut, was so in den Datenbanken der Polizei steht. 

Führerschein und Fahrzeugschein, bitte! 

Es ist mal wieder soweit und der oder die freundliche Beamt*in schaltet auf Kontrolle. Im Auto weiß so ziemlich jeder, was jetzt kommt: Führerschein und Fahrzeugschein, bitte! Dann nimmt der Wachtmann oder -frau die Papiere unter die Lupe und zieht sich zeitnah in sein Blaulichtmobil zurück, um die Daten und Angaben auf den Papieren zu kontrollieren. Abfrage der Polizeidatenbank ist angesagt. Doch was steht da eigentlich alles über mich drin? 

Das Offensichtliche: 

  • Es werden drei Datenbanken auf bestehende Haftbefehle durchsucht. 
  • Jegliche Fahrverbote, ob aktuell oder vergangen, werden angezeigt. 
  • Auch taktische Hinweise werden sofort übermittelt. Also ob Waffenbesitz zu vermuten ist oder eine gewisse Gewaltbereitschaft besteht. 

Was die Polizei noch so sehen kann: 

  • Die Ordnungshüter*innen können auch erkennen, wenn in der Vergangenheit Anzeigen gestellt wurden. 
  • Oder ob man Vorstrafen und Gefängnisaufenthalte in seiner Vita stehen hat. 
  • Natürlich ist auch schnell ermittelt, wer so zur Familie gehört, oder wo man seit Geburt schon überall gewohnt hat. 
  • Auch eine Handyortung ist theoretisch möglich. Wenn auch nicht mal eben schnell und ebenfalls nicht sonderlich präzise. 
  • Diese Daten sind jedoch nicht Teil üblicher Kontrollen und nur in speziellen Situationen nutzbar. 

Dürfen die das? 

Generell hat die Polizei Zugriff auf diverse Datenbanken. Doch nicht bei jeder Kleinigkeit oder handelsüblichen Verkehrskontrolle darf jede Information herangezogen werden. So gibt es Daten, die nur in bestimmten Fällen genutzt werden dürfen. Und wieder andere sind nur mit einem richterlichen Beschluss zugänglich. Egal welche Daten von den Sheriffs abgefragt werden, jede Abfrage wird protokolliert und ist somit im Zweifelsfall nachvollziehbar. Missbrauch soll somit ausgeschlossen werden.

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