Frachtflugzeuge auf dem Vorplatz am Flughafen Köln/Bonn (Foto: IMAGO / Jochen Tack)

Nach zehnjähriger Sperre wurde dem Flughafen Köln/Bonn jetzt die Genehmigung zur vollen Nutzung eines Vorfeldes erteilt. Dadurch wird auch der Weg für neue Bauprojekte und einem Lärmschutz für Anwohnende frei.

Im Überblick:

  • Die volle Nutzung des Vorfeldes A am Flughafen Köln/Bonn wurde nach einer zehnjährigen Sperrung genehmigt.
  • Ein zukünftiger Anbau an Terminal 2 und der Neubau eines Parkhauses sind nun möglich.
  • Die Genehmigung ist mit der Auflage zur Entwicklung einer Lärmminderungsplanung verbunden.

Vorfeld an Terminal 1 darf wieder genutzt werden

Das Genehmigungsverfahren rund um den Ausbau der Infrastruktur am Flughafen Köln/Bonn wurde unter Leitung von Verkehrsminister Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) bewilligt – so berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger".

  • Das heißt konkret: Der Beschluss ermöglicht wesentliche Baumaßnahmen am Flughafen – insbesondere beim sogenannten Vorfeld A, das aufgrund einer Sperre seit zehn Jahren nicht genutzt werden konnte.
  • Durch die Wiedernutzung des Vorfeldes sollen betriebliche Abläufe am Flughafen optimiert werden – Umschleppvorgänge von Flugzeugen sollen reduziert, Ressourcen somit geschont werden.
  • Zudem umfasse der Beschluss die Möglichkeit für zukünftige Bauprojekte, wie den Anbau an Terminal 2, den Bau eines neuen Parkhauses, einer zweiten Halle für Luftfracht und ein neues Verwaltungsgebäude.

Ausbau des Flughafens: Mehr Fluglärm für Anwohnende?

Nicht nur der Ausbau der Infrastruktur stellte einen wichtigen Punkt im Verfahren dar – Gegenstand dessen waren ebenfalls Nachtflüge und die damit verbundene Lärmbelästigung für die Anwohner*innen der umliegenden Veedel. Bis dato soll es keine umfassende Prüfung gegeben haben.

  • Die Genehmigung zur Wiedernutzung des Vorfeldes soll nun ebenfalls eine Planung für Lärmminderung umfassen.
  • Martin Metz, Sprecher für Verkehr der Grünen Landtagsfraktion, betont, dass der Flughafen Köln/Bonn nur dann erfolgreich sein könne, wenn ein Kompromiss zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Anwohner*innen gefunden werde.
  • Angesichts dessen, dass die aktuellen Nachtflugregelungen im Jahr 2030 ausläuft, sei es für den Flughafen sehr wichtig zu klären, wie er bis dahin die Lärmbelastung durch den Flugverkehr reduzieren wird.

Hintergrund: Wie es zur Sperrung des Vorfeld kam

Im Jahr 2007 erweiterte der Flughafen Köln/Bonn das Vorfeld A durch eine zusätzliche betonierte Fläche zur Abstellung von Flugzeugen. Diese Fläche konnte damals ohne ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren zugelassen werden. Nach einer Klage in 2014 untersagte das Bundesverwaltungsgericht jedoch die Weiternutzung der Teilfläche bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens. Dieses wurde jetzt erteilt.

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