Nachdem viele E-Scooter in Gewässern verloren gegangen sind, erhebt die Stadt Köln neue Maßnahmen für E-Scooter Anbieter*innen. Was die Sondernutzungserlaubnis für Betreibende bedeutet.

Im Überblick:

  • 5.000 E-Scooter weniger in Köln als im Vorjahr.
  • Der Grund: Eine Sondernutzungserlaubnis von Mai 2022, durch die Anbieter*innen eine Genehmigung beantragen müssen.

Die Details:

  • Im Mai 2022 verabschiedete der Stadtrat eine neue Regelung: eine Sondernutzungserlaubnis, die E-Scooter-Anbieter*innen beantragen müssen.
  • Sobald Antragsteller*innen alle erforderlichen Dokumente einreichen, gibt ihnen die Stadt Köln eine Erlaubnis.
  • Inhalt dieser Genehmigung sind vor allem Auflagen zur Einhaltung der Verbots- und Abstellzonen, Barrierefreiheit als auch die Meldepflicht.
  • Wer die Vorgaben missachtet, dem droht im schlimmsten Fall der Entzug der Sondernutzungserlaubnis.
  • Aktuell stehen in Köln 12.500 E-Roller, das seien, so Ascan Egerer, Dezernent für Verkehr in Köln, rund 5.000 Roller weniger als 2021.

Grund für die Änderungen ist vor allem das Bergen unzähliger E-Roller vom Grund des Kölner Rheins als auch vom Aachener Weiher und dem Stadtwaldweiher.

Go deeper:

  • Neben der Genehmigung müssen Anbieter*innen außerdem eine jährliche Sondernutzungsgebühr zwischen 85 und 130 Euro pro Fahrzeug zahlen. Der Standort bestimmt dabei die Höhe des Betrags.
  • Die Kölner Innenstadt erlaubt aktuell nur noch 500 E-Scooter pro Anbieter.
  • Parkverbote sollen zudem helfen, die Problematik in den Griff zu bekommen.
  • Die Hohe Straße, Schildergasse, der Brüsseler Platz, das Kölner Rheinufer als auch der Innere Grüngürtel sowie alle Kölner Brücken sind für das Abstellen der E-Scooter Tabu.

Nach wie vor bestehe, so die Stadt Köln, die Gefahr, dass Personen auf E-Scootern mit Fußgänger*innen oder Radfahrenden kollidieren. Höchste Vorsicht gebührt daher auf gut befahrenen als auch engen Straßen.

Über dieses Thema berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“

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