Nachdem viele E-Scooter in Gewässern verloren gegangen sind, erhebt die Stadt Köln neue Maßnahmen für E-Scooter Anbieter*innen. Was die Sondernutzungserlaubnis für Betreibende bedeutet.
Im Überblick:
- 5.000 E-Scooter weniger in Köln als im Vorjahr.
- Der Grund: Eine Sondernutzungserlaubnis von Mai 2022, durch die Anbieter*innen eine Genehmigung beantragen müssen.
Die Details:
- Im Mai 2022 verabschiedete der Stadtrat eine neue Regelung: eine Sondernutzungserlaubnis, die E-Scooter-Anbieter*innen beantragen müssen.
- Sobald Antragsteller*innen alle erforderlichen Dokumente einreichen, gibt ihnen die Stadt Köln eine Erlaubnis.
- Inhalt dieser Genehmigung sind vor allem Auflagen zur Einhaltung der Verbots- und Abstellzonen, Barrierefreiheit als auch die Meldepflicht.
- Wer die Vorgaben missachtet, dem droht im schlimmsten Fall der Entzug der Sondernutzungserlaubnis.
- Aktuell stehen in Köln 12.500 E-Roller, das seien, so Ascan Egerer, Dezernent für Verkehr in Köln, rund 5.000 Roller weniger als 2021.
Grund für die Änderungen ist vor allem das Bergen unzähliger E-Roller vom Grund des Kölner Rheins als auch vom Aachener Weiher und dem Stadtwaldweiher.
Go deeper:
- Neben der Genehmigung müssen Anbieter*innen außerdem eine jährliche Sondernutzungsgebühr zwischen 85 und 130 Euro pro Fahrzeug zahlen. Der Standort bestimmt dabei die Höhe des Betrags.
- Die Kölner Innenstadt erlaubt aktuell nur noch 500 E-Scooter pro Anbieter.
- Parkverbote sollen zudem helfen, die Problematik in den Griff zu bekommen.
- Die Hohe Straße, Schildergasse, der Brüsseler Platz, das Kölner Rheinufer als auch der Innere Grüngürtel sowie alle Kölner Brücken sind für das Abstellen der E-Scooter Tabu.
Nach wie vor bestehe, so die Stadt Köln, die Gefahr, dass Personen auf E-Scootern mit Fußgänger*innen oder Radfahrenden kollidieren. Höchste Vorsicht gebührt daher auf gut befahrenen als auch engen Straßen.
Über dieses Thema berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“
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