Die Fitnessstudio-Kette Flexx-Fitness zieht kräftig an der Preisschraube: Eine Verdopplung der Monatsbeiträge steht an - und das erzeugt heftige Reaktionen.

Im Überblick:

  • Flexx-Fitness erhöht die Beiträge von 16 auf 30 Euro pro Monat.
  • Die Verbraucherzentrale NRW bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung ohne vorherige Zustimmung der Mitglieder.
  • Flexx-Fitness rechtfertigt den Preissprung mit gestiegenen Kosten und erweitertem Trainingsangebot.

Eine Frage der Kosten

Flexx-Fitness sieht sich gezwungen, die Mitgliedsbeiträge aufgrund gestiegener Kosten und einem erweiterten Trainingsangebot zu erhöhen. Die Kosten steigen von 16 Euro pro Monat auf 30 Euro. Die Mitglieder wurden über den Preisanstieg nicht informiert. Die Kette betreibt sechs Studios in Köln, die sich nun mit der neuen Preisstruktur konfrontiert sehen.

Rechtmäßigkeit in Frage

Die Verbraucherzentrale NRW ist skeptisch: Ein Preiserhöhung ohne Zustimmung der Mitglieder ist normalerweise unzulässig. Nur wenn eine spezifische Klausel im Vertrag dies erlaubt, wäre eine solche Erhöhung möglich. Bereits betroffene Mitglieder könnten unter Umständen ihr Geld zurückfordern.

Was Mitglieder wissen sollten

Eine Preiserhöhung ist nur mit Zustimmung oder entsprechender Klausel im Vertrag rechtmäßig. Betroffene Mitglieder könnten ihr Geld zurückverlangen, falls die Erhöhung ohne Zustimmung durchgeführt wurde, so Radio Köln.

Anwalt.de empfiehlt folgende Vorgehensweise für betroffene Mitglieder:

  • Widerspruch gegen die Preiserhöhung formulieren und per Mail an Flexx Fitness senden.
  • Flexx Fitness eine Frist von 14 Tagen setzen, um eine Bestätigung der Fortführung des Vertrags zu den alten Mitgliedsbeiträgen zu erhalten.
  • Bei fehlender Reaktion oder weiterem Einzug der erhöhten Beiträge kann anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.
  • Die durch die anwaltliche Unterstützung entstehenden Kosten können bei Flexx Fitness als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Fazit: Die Preiserhöhung von Flexx Fitness ist ohne eine spezifische Klausel im Vertrag und ohne Zustimmung der Mitglieder unzulässig. Betroffene können sich also ihr Geld zurück holen.

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