Eine deutlich verschärfte Baumschutzsatzung soll es Grundstückseigentümern in Zukunft erschweren, unliebsame Bäume leichtfertig zu fällen.  

Im Überblick:   

  • Die Stadt Köln verschärft die seit 2011 geltende Baumschutzsatzung deutlich.  
  • Gartenbesitzer dürfen demnächst nur noch in Ausnahmefällen die Axt ansetzen. 
  • Zudem müssen für jeden gefällten Baum mehrere Ersatzbäume gepflanzt werden. 

Stadt besteht auf Ausgleichsbäume  

Wenn die Tanne des Nachbarn irgendwann zu viel Schatten warf, war bislang eine Lösung meist schnell gefunden: Mit der Axt oder der Motorsäge wurde dem Baum auf den Leib gerückt. Damit ist demnächst in Köln Schluss. Der Umweltausschuss des Stadtrats will die aktuelle Baumschutzsatzung deutlich verschärfen. Für Gartenbesitzer würde dies bedeuten:   

  • Sämtliche Nadelbäume mit einem Stammumfang von 1,30 Meter oder mehr stünden dann unter Schutz und bedürften einer Fällgenehmigung der Stadt.  
  • Auch Obstbäume mit dem entsprechenden Stammumfang dürften nicht mehr ohne Weiteres gefällt werden.  
  • Für jeden gefällten Baum müssten Gartenbesitzer ersatzweise Jungbäume pflanzen. Die Zahl würde sich nach der Größe des gefällten Baums richten.  

Heimische Baumarten bevorzugt   

Mit der neuen Baumschutzsatzung will das Umweltdezernat für ein besseres Stadtklima sorgen. Zudem soll damit erreicht werden, dass Köln wie geplant bis 2035 klimaneutral ist.   

  • "Bäume sind wertvoll für das Stadtklima – sie entziehen unserer Atmosphäre klimaschädliches Kohlendioxid und wandeln es in Sauerstoff zum Atmen und in Kohlenstoff um”, heißt es in der Beschlussvorlage, aus der der Kölner Stadtanzeiger zitiert.  

Hausbesitzer fürchten Nachbarschaftsstreitigkeiten  

Erste Kritik an der geplanten Baumschutzsatzung wurde vom Kölner Haus- und Grundbesitzerverein laut. Dieser befürworte zwar grundsätzlich den Schutz des Baumbestands, so dessen Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. Insbesondere bei Nadelbäumen könne dies aber auch zu Problemen führen. Denn diese würden meist derart schnell wachsen, dass ein Garten “nicht mehr vollständig genutzt werden kann”. Nachbarschaftsstreitigkeiten seien nicht selten die Folge.   

  • "Insofern sollten Beeinträchtigungen wie massive Verschattung und schädlicher Wurzelwuchs immer noch ein Grund sein können, gerade diese Bäume entfernen zu dürfen”, so Tewes.  

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