Symbolbild: Ein Kind steht mit blauer Schultüte auf dem Schulhof (Foto: IMAGO / Kirchner-Media)

Die Stadt Köln unterstützt zum Schulstart am 7. August 2023 die Familien mit einem Zuschuss von 116 Euro für Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket. Wem dieser Zuschuss zusteht.

Im Überblick:

  • Eltern können für das Schulhalbjahr 2023/2024 einen Zuschuss von 116 Euro für Schulbedarf beantragen.
  • Die Kosten für schulische Ausflüge und Fahrten sowie das gemeinschaftliche Mittagessen werden ebenfalls übernommen.
  • Unterstützung ist auch für außerschulische Aktivitäten im Kultur-, Musik- und Sportbereich vorgesehen.

Bildungs- und Teilhabe-Paket: Entlastung für Familien

Das Bildungs- und Teilhabe-Paket wurde von der Stadt Köln ins Leben gerufen, um die Eltern zum Schulstart bei den Ausgaben für den Schulbedarf ihrer Kinder zu unterstützen. Der Zuschuss kann für Schulrucksäcke, Sportausrüstung, Rechen- und Zeichenmaterial, Taschenrechner und Hefte verwendet werden.

Zusätzliche Leistungen für Familien

Neben dem Zuschuss für Schulbedarf umfasst das Paket auch die Übernahme der Kosten für Schulausflüge, das gemeinschaftliche Mittagessen und Beiträge für außerschulische Aktivitäten. Dies soll sicherstellen, dass alle Kinder gleichermaßen die Möglichkeit haben, an schulischen und außerschulischen Aktivitäten teilzunehmen.

Anspruch und Beantragung

  • Kinder, deren Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen, haben Anspruch auf die Leistungen aus dem Paket: SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Wohngeld oder Kinderzuschlag.
  • Bei langen Wegen zwischen Wohnort und Schule können auch Schülerbeförderungskosten erstattet werden.
  • Anträge können beim Amt für Arbeit, Soziales und Senioren der Stadt Köln gestellt werden.

Alle Anträge finden Eltern hier.

Dank dieser Unterstützung der Stadt Köln können Eltern und ihre Kinder gut vorbereitet und ohne finanzielle Sorgen in das neue Schulhalbjahr starten.

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