2023 gibt es einige Änderungen bei den Steuern, um die Auswirkungen der Inflation abzufedern. Was sich ändert und für wen es besondere Entlastung gibt.
Im Überblick:
- 2023 gibt es viele Änderungen, um Menschen in Zeiten der Inflation zu entlasten.
- Unteranderem werden Grundfreibetrag, Einkommenssteuer sowie Kindergeld angehoben.
- Besonders Familien und Berufstätige sollen entlastet werden, Rentner erhalten jedoch auch Vorteile.
Grundfreibetrag
- Der Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, dieser Teil des Einkommens bleibt somit steuerfrei. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sind es 21.816 Euro.
- Für 2024 ist eine weitere Erhöhung von 11.604 Euro geplant.
Tarifgrenzen und Soli
- Ab 2023 wird es einen neuen Steuertarif geben, somit zahlen die meisten Steuerpflichtigen weniger Einkommenssteuer. Davon ausgenommen sind Steuerpflichtige, die die Reichensteuer von 45 Prozent zahlen.
- Auch der Solidaritätszuschlag wird erst später fällig. Wer weniger als 66.915 Euro zu versteuern hat, bleibt befreit, so der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll künftig auf 1230 Euro steigen.
Kinderfreibetrag
- Das Kindergeld steigt auf monatlich 250 Euro für die ersten drei Kinder.
- Der Kinderfreibetrag liegt ab 2023 pro Kind und Elternteil bei 3012 Euro.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- 2023 wird der Entlastungsbeitrag von 4008 auf 4260 Euro für das erste Kind angehoben. Für jedes weitere Kind beträgt er 240 zusätzlich.
Ausbildungsfreibetrag
- Der Ausbildungsfreibetrag beträgt künftig 1200 Euro und darf so lange genutzt werden, wie auch der Anspruch auf Kindergeld besteht.
Unterhalt für erwachsene Kinder
- Eltern, die ihre Kinder nach dessen 25. Geburtstag weiterhin unterstützen möchten, dürfen bis zu 10.908 Euro im Jahr als Unterhalt absetzen, zudem auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Altersvorsorge
- Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse sind ab 2023 voll als Sonderausgaben absetzbar.
Über das Thema berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger.
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