Weißer Strand, Mini-Palmen und Strohhütten am Escher See in Köln (Foto: IMAGO / Hans Blossey)

Trotz einer Nutzungssperre durch die Stadt Köln hat das Strandbad "Monkey's Island" am Freitag geöffnet. Zahlreiche Besucher*innen strömten auf das Gelände. Aber was ist mit dem Öffnungsverbot? Der Betreiber will nicht aufgeben.

Im Überblick

  • Der Betreiber des Strandbads "Monkey's Island" am Escher See hat trotz Nutzungssperre am Freitag das Gelände geöffnet.
  • Die Stadt Köln hatte das Verbot aufgrund ungenehmigter Bauten erlassen.
  • Bereits im letzten Sommer waren erste Verstöße aufgrund einer fehlenden Baugenehmigung der Grund für die teilweise Schließung der Anlage.

Strandbad am Escher See öffnet trotz Nutzungssperre der Stadt Köln

Am Freitag öffnete das Strandbad "Monkey's Island" am Escher See trotz einer Nutzungssperre der Stadt Köln. Das Bauaufsichtsamt hatte zu Beginn des Jahres die Sperre für die gesamte Anlage verhängt, nachdem der Betreiber laut Stadt mehrfach ohne Genehmigung gebaut hatte. Die zahlreichen Besucher*innen schienen nichts von dem Öffnungsverbot gewusst zu haben, das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger".

  • Baden im Escher See ist grundsätzlich nur am Strand der Bar erlaubt – und nur wenn die Bar geöffnet ist, denn dann gibt es auch eine Badeaufsicht.
  • Trotz des Öffnungsverbots erhielt der Betreiber noch am Freitag Getränkeanlieferungen. Ab 12 Uhr strömten zahlreiche Besucher*innen Richtung Strandbad.
  • Gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" sagte Geschäftsführer Marc Förste, er mache selbstverständlich auf und werfe nicht "die Flinte ins Korn".

Geschäftsführer widersetzt sich der Stadt: Bauarbeiten ohne Genehmigung

Förste übernahm das Strandbad mit Gastronomie im Jahr 2019 und baute seit dem mehrfach ohne Genehmigung. Im letzten Jahr baute er die Bar aus, insgesamt habe er 500.000 Euro in das Strandbad investiert. Dabei pocht er auf eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2010, die ignoriert werde.

  • Die Stadt sieht die Umbauten allerdings nicht durch die alte Baugenehmigung abgedeckt. Diese umfasst wohl nur die Bauarbeiten des Restaurants des Vorpächters.
  • Die Bauaufsicht erteilte 2023 eine generelle Nutzungssperre für einen Teil des Geländes. Ein anderer Teil durfte vorläufig genutzt werden, es musste nur ein neuer Bauantrag nachgereicht werden – dieser wurde jedoch wegen formaler Mängel abgelehnt.
  • Förste hatte trotzdem weitergebaut und damit auch noch in einen geschützten Landschaftsbereich eingegriffen. Bei einer Besichtigung im Frühjahr diesen Jahres war dies aufgefallen und die Stadt verhängte ein Nutzungsverbot der gesamten Anlage.
  • Laut dem Verbotsschild am Zaun des Geländes könnte dem Betreiber nun ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro drohen.

Fazit

Die Situation am Escher See bleibt kompliziert. Während Betreiber Marc Förste auf sein Recht besteht, sieht die Stadt Köln keine Basis für die aktuelle Nutzung des Geländes. Die Eröffnung am Freitag trotz Verbots könnte die Lage jetzt noch verschärfen. Ob und wie es weitergeht, bleibt offen. Schade nur für alle Kölner*innen, die in diesem Sommer möglicherweise auf das Baden im Escher See verzichten müssen.

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