Seit mehreren Jahren steht ein Wohnhaus in der Landgrafenstraße leer. (Foto: Redaktion)

Seit schätzungsweise zehn Jahren steht ein Gebäude in der Kölner Landgrafenstraße leer. Die Stadt sieht keine rechtliche Handhabe, gegen die Eigentümerinnen vorzugehen.

Im Überblick:

  • Inmitten der gehobenen Wohngegend Lindenthal steht ein Wohnhaus seit vielen Jahren leer.
  • An der Fassade schlängelt sich die Flora hoch, an den Garagen verfallen die Türen.
  • Eine Zweckentfremdung kann die Stadt Köln aus einem ganz bestimmten Grund aber nicht feststellen.

Leeres Haus in Köln: Seit zehn Jahren blättert die Farbe ab

Tausende Menschen sind in Köln auf verzweifelter Wohnungssuche. Die eher vornehme Lage Landgrafenstraße in Lindenthal kommt für viele vermutlich schon aus Budgetgründen nicht infrage. Umso mehr erstaunt, dass zwischen all den herausgeputzten Villen und gepflegten Mehrfamilienhäusern ein Anwesen mit der Hausnummer 111 herausragt.

  • An der Gartenmauer blättern seit Jahren verschiedene Farbschichten ab.
  • Kletterpflanzen besetzen nicht nur die Fassade, sondern bereits auch das Dach.
  • An den verbliebenen Garagentüren bestimmt großflächiger Rost das Geschehen.

Die Anwohner sind einer Meldung des "Kölner Stadt-Anzeiger" zufolge wenig angetan von der Situation, in dem sich das zweistöckige Haus befindet. “Dort wohnt schon seit etwa zehn Jahren niemand mehr”, klagte jüngst eine Nachbarin.

Stadt Köln ohne rechtliche Handhabe gegen den Leerstand

Die Stadt Köln hat das Anwesen in der schicken Wohngegend durchaus auf dem Radar. Nur seien ihr die Hände gebunden, heißt es auf Nachfrage aus der Pressestelle. Denn bei der Hausnummer 111 griffen weder die seit 2014 bestehende Wohnraumschutzsatzung noch eine Erweiterung dieser Satzung aus dem Jahr 2019.

  • Die Wohnraumschutzsatzung verbietet unter anderem eine Zweckentfremdung, womit auch ein mehr als sechs Monate andauernder Leerstand gemeint ist. Nur, das Verbot galt lediglich für Miet- und Genossenschaftswohnungen.
  • Um die rechtliche Lücke zu schließen, erweiterte die Stadt 2019 den Anwendungsbereich der Satzung. Seither gilt das Verbot auch für Einfamilienhäuser und sonstige Eigenheime.

Allerdings, so Pressesprecherin Katja Reuter, wirke die Satzungsänderung nicht rückwirkend. In anderen Worten: “Eigentumswohnungen, die bereits vor dem 1. Juli 2019 unbewohnt waren und seitdem ohne Unterbrechung bis heute leer stehen, sind nach der Satzung kein schützenswerter Wohnraum.” Somit habe die städtische Wohnungsaufsicht keine rechtliche Möglichkeit, gegen den Leerstand unter der Hausnummer 111 vorzugehen.

Eigentümerinnen hüllen sich in Schweigen

Und was sagen die Eigentümer des Hauses an der Landgrafenstraße 111 dazu? Dem "Kölner Stadt-Anzeiger" zufolge sind im Grundbuch der Stadt zwei Kölnerinnen als Eigentümerinnen eingetragen. Auf eine schriftliche Anfrage hätten sich diese aber nicht geäußert.

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