Hund auf der Lauer nach Gänsen (Foto: Getty Images / Ann Shmueli)

Frei laufende Hunde haben Kanada-Gänse am Rautenstrauch-Kanal verletzt. Sogleich entbrennt die Diskussion über die Leinenpflicht. Was darf mein Hund und was nicht? Empfindliche Strafen drohen!

Im Überblick:

  • Grausame Bilder vom Rautenstrauch-Kanal: Hunde verletzten hier immer wieder Kanada-Gänse.
  • Landeshundegesetz-NRW regelt die Leinenpflicht der Vierbeiner.
  • Hunde mit Jagdtrieb sollten vor Wildtieren ferngehalten werden.

Schlimme Szenen am Rautenstrauch-Kanal: Eine Kanada-Gans verendete auf grausame Weise – sie war von einem frei laufenden Hund angefallen worden.

"Einzelne Organe guckten schon raus. Ich habe noch nie so eine schlimme Wunde gesehen. Ich stelle das online, um zu zeigen, was ein Hund anrichten kann", schrieb Claudia Scherping von "Schwäne Köln" auf Facebook.

  • In den letzten Wochen wurden vier Vögel von Hunden attackiert, nur ein Tier überlebte. Damit schüren die Besitzer dieser Hunde den Konflikt zwischen den restlichen Spaziergängern und den Haltern der Vierbeiner.
  • Während Katzen keine Steuer zahlen müssen und sich offenbar niemand über die Jagd auf Singvögel aufregt, sind die Hunde erneut in der Kritik.

Eigentlich sind die Dinge im Landeshundegesetz NRW klar geregelt

Für die meisten Hunde gilt die Leinenpflicht zumindest in Fußgängerzonen und anderen belebten Gegenden innerhalb geschlossener Ortschaften. Auf Volksfesten oder Flohmärkten gibt es ebenfalls keine Ausnahmen von der Leinenpflicht.

Viele Hunde dürfen also auf Wegen wie am Rautenstrauchkanal ohne Leine laufen. Für sogenannte "große Hunde" gilt das nicht – und so mancher Besitzer dürfte verwundert sein, welche Hunde als groß gelten. Die Kriterien: 20 Kilo Körpergewicht oder eine Widerrist-Höhe von 40 Zentimetern.

Ist Ihr Hund so groß, müssen Sie das beim zuständigen Ordnungsamt anzeigen, sich beim Tierarzt Sachkenntnis attestieren lassen und den Hund mit einem Chip ausstatten. Ansonsten könnten übereifrige Ordnungshüter ein Bußgeldverfahren einleiten.

Noch strenger sind die Kriterien für "gefährliche Hunde" oder "Hunde bestimmter Rassen" – sie müssen an eine Leine von höchstens 1,5 Meter Länge – und das ohne Ausnahme! Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. Von dieser Pflicht kann man sich nur mit einem Wesenstest befreien lassen.

  • Hält man diese Regeln ein, dürfte es kaum zu solchen Szenen wie am Rautenstrauch-Kanal kommen. Wichtig ist vor allem zu wissen, wenn ein Hund einen Jagdtrieb hat.
  • Ganz alleine Schuld sind die Vierbeiner übrigens nicht. Zuletzt hatten auch allzu sorglose Radfahrer immer wieder die Tiere verletzt.

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