Die Sommerferien stehen vor der Tür und manche Kölner Eltern spielen mit dem Gedanken, ihr Kind früher aus der Schule zu nehmen, um günstiger in den Urlaub zu starten. Doch Vorsicht, das kann teuer werden.
Im Überblick:
- Unterrichtspflicht gilt an allen Schultagen in NRW.
- Bußgeldverfahren können bei vorzeitigem Start in die Ferien eingeleitet werden.
- Beurlaubung ist lediglich für "wichtige Gründe" gedacht, Urlaub zählt nicht dazu.
Unterrichtspflicht und Bußgeld
Die Kölner Eltern dürfen nicht vergessen, dass die Unterrichtspflicht in NRW auch kurz vor oder nach den Ferien gilt. Eine Missachtung dieser Pflicht kann mit Bußgeldern geahndet werden, so das Ministerium für Schule und Bildung NRW. Dabei kann der Grundgedanke, Geld bei den Urlaubskosten zu sparen, sich schnell ins Gegenteil verkehren.
Gesetzliche Regelungen und Kontrollen
Zwar gibt es in Köln keine speziellen Kontrollen für Schulschwänzer*innen und auch an Flughäfen muss man keine speziellen Kontrollen fürchten, doch das bedeutet nicht, dass ein vorzeitiger Ferienstart unbemerkt bleibt. Schulen haben jederzeit die Möglichkeit, nicht genehmigte Fehlzeiten an die Bezirksregierung weiterzuleiten.
Wissenswertes zum Bußgeldkatalog:
- Bei erstmaligem Verstoß sowie bei Fehltagen bis zu zehn Tagen beträgt das Bußgeld in NRW 155 Euro.
- Bei langen oder häufigen Fehlzeiten kann das Bußgeld sogar auf bis zu 1000 Euro ansteigen.
- Der Grund für eine Beurlaubung muss ein "wichtiger Grund" sein, wie beispielsweise besondere Anlässe, schwere Erkrankungen oder Todesfälle.
- Private Gründe, wie ein früherer Urlaubsstart, rechtfertigen kein Fehlen des Kindes.
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